In Nord- und Ostdeutschland wird viel Solar-und Windstrom abgeregelt, der nicht in andere Regionen transportiert werden kann. Eine neue Regelung soll es ermöglichen, diesen Überschuss-Strom vor Ort zu nutzen. Ihre Erprobung kommt allerdings nur in kleinen Schritten voran.

 

Stromwärme-Anlage bei den Stadtwerken Leipzig. Foto: Stefan Schroeter

Die Stromwirtschaft arbeitet weiter an einer neuen Methode, abgeregelte Strommengen aus erneuerbaren Energien nutzbar zu machen. Dabei geht es um Solar- und Windstrom aus Nord- und Ostdeutschland, der wegen Engpässen im Übertragungsnetz nicht in die großen Verbrauchszentren transportiert werden kann.

Seit Oktober 2024 gilt nun eine neue Regelung nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ nach §13k des Energiewirtschaftsgesetzes. Bis Oktober 2026 wird sie noch in einem vereinfachten Verfahren von den Betreibern der Übertragungsnetze erprobt.

Dabei soll Solar- und Windstrom, der wegen Engpässen nicht transportiert werden kann, nicht abgeregelt, sondern lokalen zusätzlichen Stromverbrauchern zu vergünstigten Preisen zugeteilt werden. Dafür müssen sich die Anlagenbetreiber bei den Netzbetreibern präqualifizieren – also bestimmte Anforderungen erfüllen und Verträge abschließen.

 

Überschuss-Strom für „Karoline‟

Bisher ist erst eine Anlage bekannt geworden, die für diese Regelung präqualifiziert worden ist: Im März 2025 hat 50 Hertz mit den Hamburger Energiewerken einen Vertrag für die Power-to-Heat-Anlage „Karoline“ geschlossen. Demnach kann diese Stromwärme-Anlage in der Heizperiode von Oktober bis März den vergünstigten Überschuss-Strom beziehen. Der Preis dafür liegt derzeit bei 3,9 Cent pro Kilowattstunde.

„Karoline‟ wurde noch im März 2025 einmal für eine Stunde aktiviert und konnte dabei 15 Megawattstunden lokalen Überschuss-Strom in grüne Wärme umwandeln. Danach folgte eine Pause bis zum Beginn der nächsten Heizperiode im Oktober 2025.

Von Oktober bis zum Jahresende hat „Karoline‟ dann an 14 Tagen insgesamt 2.972 Megawattstunden Überschuss-Strom bezogen, der sonst abgeregelt worden wäre. Das entspricht 1,3 Prozent der Strommengen, die 50 Hertz in der Region Hamburg für die Abregelung vorhergesagt hatte.

In diesem Probebetrieb mit einer Anlage wird also bisher nur ein sehr kleiner Teil des Solar- und Windstroms genutzt, der zur Abregelung ausgewiesen wird. Das könnte sich in den nächsten Wochen etwas ändern.

 

Kleinanlagen vor der Zulassung

Wie 50 Hertz auf Anfrage mitteilte, gibt es in Hamburg einen Pool von Kleinanlagen, die sich für die Regelung angemeldet haben. Sie könnten bald zugelassen werden und dann ebenfalls Abregelungs-Strom beziehen.

Auch in ostdeutschen Regionen, in denen bisher viel Solar- und Windstrom abgeregelt wird, soll es einen Pool von Kleinanlagen geben, deren Betreiber an einer Zulassung arbeiten.

 

Das bisherige „Nutzen statt Abregeln“

Für das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ gibt es neben der neuen Regelung nach §13k Energiewirtschaftsgesetz bereits eine verwandte, schon länger bestehende Regelung nach §13.6a. Sie wird von 50 Hertz bereits seit einigen Jahren genutzt, um in Stromwärme-Anlagen zu investieren, die von Stadtwerken oder Industrieunternehmen an ihren bestehenden Heizkraftwerken errichtet werden.

Der Zweck dieser Stromwärme-Anlagen ist, dass die bestehenden Heizkraftwerke ihre Stromproduktion zurückfahren, wenn es Engpässe im Übertragungsnetz gibt. Die Wärme- oder Dampfproduktion der Heizkraftwerke wird dann durch die neuen Stromwärme-Anlagen ersetzt. Dafür liefert 50 Hertz kostenfreien Überschuss-Strom.

Auf diese Weise kann 50 Hertz die beteiligten Kraftwerke für das sogenannte Engpassmanagement einsetzen, das auch unter der Bezeichnung „Redispatch“ bekannt ist. Das ist immer dann nötig, wenn in der Region mehr Solar- und Windstrom erzeugt wird, als über die Stromnetze in die süd- und westdeutschen Verbrauchszentren abtransportiert werden kann.

 

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