Strom aus erneuerbaren Energien wird in Nord- und Ostdeutschland oft abgeregelt, weil es Engpässe in den Strom-Übertragungsnetzen gibt. Eine neue Regelung soll es ermöglichen, mehr von diesem Überschuss-Strom zu nutzen.

 

Stromwärme-Anlage bei den Stadtwerken Leipzig. Foto: Stefan Schroeter

Die Stromwirtschaft arbeitet derzeit an einer neuen Methode, abgeregelte Strommengen aus erneuerbaren Energien nutzbar zu machen. Dabei geht es um Strommengen aus Solar- und Windparks in Nord- und Ostdeutschland, die wegen Engpässen im Übertragungsnetz nicht in die großen Verbrauchszentren transportiert werden können. Deshalb werden Solar- und Windparks zeitweise abgeregelt und große Mengen Ökostrom nicht erzeugt und genutzt.

Seit Oktober 2024 gilt nun eine neue Regelung nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ nach §13k des Energiewirtschaftsgesetzes. Bis Oktober 2026 wird sie noch in einem vereinfachten Verfahren von den Betreibern der Übertragungsnetze erprobt. In dieser Zeit können sie Erfahrungen sammeln, Hemmnisse erkennen und ein Zielmodell entwickeln, das nach der zweijährigen Erprobungsphase in Betrieb gehen soll.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Betreiber von Strom-Übertragungsnetzen schon im Voraus ermitteln, welche Strommengen in den Zeiten von Engpässen abgeregelt werden müssten. Diese Strommengen können dann zu vergünstigten Preisen bestimmten Stromverbrauchern zugeteilt werden, die sich in sogenannten Entlastungsregionen befinden. Das würde es ermöglichen, diesen Überschuss-Strom nicht abzuregeln, sondern lokal zu nutzen.

Bei den Entlastungsregionen handelt es sich bisher um nördliche Gebiete der Übertragungsnetz-Betreiber 50 Hertz und Tennet. Als Nutzer der überschüssigen Strommengen kommen hier zusätzliche Stromverbraucher in Frage, wie Anlagen für Power-to-Heat (Strom zu Wärme), Stromspeicher, Elektrolyseure für grünen Wasserstoff und Großwärmepumpen. Dazu müssen sie sich bei den Netzbetreibern präqualifizieren – also bestimmte Anforderungen erfüllen und Verträge abschließen.

 

Strom für eine Stunde

Bisher ist eine Anlage bekannt geworden, die für diese Regelung präqualifiziert worden ist: Im März 2025 hat 50 Hertz mit den Hamburger Energiewerken einen Vertrag für die Stromwärme-Anlage „Karoline“ geschlossen. Demnach kann diese Anlage in der Heizperiode von Oktober bis März den vergünstigten Überschuss-Strom beziehen. Der Preis dafür liegt derzeit bei 4,5 Cent pro Kilowattstunde.

„Karoline“ wurde im März einmal für eine Stunde aktiviert und konnte dabei 15 Megawattstunden lokalen Überschuss-Strom in grüne Wärme umwandeln. Wie von 50 Hertz zu erfahren war, ergab sich dann in den folgenden Märztagen aus unterschiedlichen Gründen kein weiterer Einsatz mehr.

Der Netzbetreiber hat bisher auch noch keine weiteren Anlagen präqualifiziert. Er geht aber davon aus, bis zum Jahresende noch einen „Pool von Kleinentlastungsanlagen“ in Hamburg präqualifizieren zu können. In den ostdeutschen Entlastungsregionen, dem eigentlichen Kerngebiet von 50 Hertz, soll es voraussichtlich auch noch einen weiteren Pool kleiner Anlagen geben.

 

Das bisherige „Nutzen statt Abregeln“

Für das Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ gibt es neben der neuen Regelung nach §13k Energiewirtschaftsgesetz bereits eine verwandte, schon länger bestehende Regelung nach §13.6a. Sie wird von 50 Hertz bereits seit einigen Jahren genutzt, um in Stromwärme-Anlagen zu investieren, die von Stadtwerken oder Industrieunternehmen an ihren bestehenden Heizkraftwerken errichtet werden.

Der Zweck dieser Stromwärme-Anlagen ist, dass die bestehenden Heizkraftwerke ihre Stromproduktion zurückfahren, wenn es Engpässe im Übertragungsnetz gibt. Die Wärme- oder Dampfproduktion der Heizkraftwerke wird dann durch die neuen Stromwärme-Anlagen ersetzt. Dafür liefert 50 Hertz kostenfreien Überschuss-Strom.

Auf diese Weise kann 50 Hertz die beteiligten Kraftwerke für das sogenannte Engpassmanagement einsetzen, das auch unter der Bezeichnung „Redispatch“ bekannt ist. Das ist immer dann nötig, wenn in der Region mehr Solar- und Windstrom erzeugt wird, als über die Stromnetze in die süd- und westdeutschen Verbrauchszentren abtransportiert werden kann.

Der Übertragungsnetz-Betreiber baut derzeit eine ganze Reihe von Stromwärme-Anlagen nach diesem ursprünglichen Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ mit verschiedenen Partnern. Dazu gehören Anlagen bei Stadtwerken in Hamburg und in Rostock, die schon im Jahr 2023 in Betrieb gingen.

Nach diesem Modell sind inzwischen zehn Stromwärme-Anlagen errichtet worden, die über eine zusätzliche Leistung von insgesamt 240 Megawatt verfügen. Gemeinsam mit den jeweils verbundenen Kraftwerken kann 50 Hertz hier ein negatives Redispatch-Potenzial von 480 Megawatt aktivieren. Das heißt: Um diese Leistung kann die Stromerzeugung in Engpass-Situationen vermindert werden.

 

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