Die kleinen Stromerzeuger für den Balkon haben in den vergangenen Jahren einen starken Aufschwung erlebt. Dabei sind auch die komplizierten Regelungen vereinfacht worden. Nun soll eine neue Produktnorm für mehr elektrische und rechtliche Sicherheit sorgen.
Für Stecker-Solargeräte ist die weltweit erste Produktnorm erarbeitet worden. Damit entsteht mehr Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Anwender der kleinen Stromerzeuger, die auch als Balkonkraftwerke bekannt sind. Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 soll im Dezember veröffentlicht werden, kann aber auch schon jetzt beim VDE-Verlag bestellt werden. Wie der zuständige VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik mitteilte, definiert die Produktnorm erstmalig, welche technischen Anforderungen für Stecker-Solargeräte als Gesamtsystem gelten sollen. Das ist vor allem für Hersteller und Händler wichtig. Auch für Anwender und Vermieter soll die Norm mehr Klarheit und Vertrauen in die Technik schaffen. Der Bundesverband Solarwirtschaft weist darauf hin, dass die Norm für Stecker-Solargeräte gilt, die eine Leistung von bis zu 960 Watt haben. Der Wechselrichter, der den solar erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, darf eine Anschlussleistung von maximal 800 Watt haben. An der neuen Norm hatten VDE und mehrere Branchenverbände seit acht Jahren intensiv gearbeitet. Umstritten war dabei vor allem, welche Leistung die Balkonkraftwerke haben und ob sie mit dem Schukostecker angeschlossen werden dürfen. Die Stecker-Solargeräte können eigentlich von Laien angeschlossen und genutzt werden. Am einfachsten ist es, die Geräte mit einem Schukostecker an eine Haushalts-Steckdose anzuschließen. Dabei hatten die Stromnetz-Betreiber und der VDE lange Zeit darauf bestanden, dass eine Kombination von Spezialstecker und -steckdose verwendet werden muss, die von einem Elektriker montiert wird. Verbraucher- und Solarverbände hielten dagegen den einfachen Schuko-Anschluss für sicher genug. Die neue Norm erlaubt nun die Schukostecker, wenn sie eine zusätzliche Funktion für die elektrische Sicherheit gewährleisten. Wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie erklärt, soll damit die Spannung an den Steckerkontakten extrem schnell abgeschaltet werden, wenn der Stecker aus der Steckdose gezogen wird. Das ist möglich, wenn der Schukostecker einen internen Trennschalter hat, oder wenn seine Kontaktstifte beim Herausziehen in Schutzhüllen verschwinden. Der VDE erwähnt auch eine Möglichkeit, die elektrotechnische Trennschaltung im Wechselrichter umzusetzen. Die kleinen Stromerzeuger ermöglichen es Haushalten, Strom für den Eigenbedarf auf einfache und umweltschonende Weise selbst zu erzeugen. Über lange Zeit gab es dafür allerdings zahlreiche technische und administrative Hindernisse. Viele Solarpioniere betrieben ihre Stecker-Solargeräte deshalb ohne die früher noch vorgeschriebene Anmeldung beim Netzbetreiber als „Guerilla-Solaranlagen‟. In der vergangenen Energiekrise erlebten die Balkonkraftwerke dann einen starken Aufschwung. Sie galten als ein Mittel, um die hohen Strompreise durch selbst erzeugten Strom etwas auszugleichen. Viele Städte und Bundesländer legten deshalb Förderprogramme für die kleinen Anlagen auf. Die Bundespolitik änderte mehrere Gesetze, um ihren Einsatz zu erleichtern. Das hat offenbar einiges bewirkt: Dem Bundesverband Solarwirtschaft zufolge sind in Deutschland 1,15 Millionen Stecker-Solargeräte mit einer Spitzenleistung von insgesamt 1,14 Gigawatt gemeldet. Dennoch berichten Mieterinnen und Mieter immer wieder über hohe Hürden bei manchen Vermietern und Hausverwaltungen, wenn sie eigenen Solarstrom auf dem Balkon erzeugen wollen.Schukostecker mit zusätzlicher Sicherheit
Einfaches Mittel gegen hohe Strompreise
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