Vermieter und Hausverwaltungen stellen überzogene Anforderungen und erteilen absurde Auflagen, wenn Mieter eigenen Solarstrom auf dem Balkon erzeugen wollen. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich gleichzeitig als Unterstützerin und Vermittlerin anbietet.

 

Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus. Foto: Stefan Schroeter

Mieterinnen und Mieter in Sachsen müssen immer noch hohe Hürden überwinden, wenn sie Balkonkraftwerke installieren wollen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen. Demnach beschweren sich Verbraucher zunehmend darüber, dass Vermieter und Hausverwaltungen überzogene Anforderungen stellen und absurde Auflagen erteilen.

Mieter haben inzwischen einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Die Vermieter dürfen das nur aus triftigen Gründen ablehnen.

Zu den bekannten Hürden, die immer noch aufgestellt werden, gehören seitenlange Fragebögen und die Forderung nach statischen Gutachten. Mitunter wird auch noch die Anmeldung beim Netzbetreiber verlangt. Das ist eine frühere Pflicht, die schon im Mai 2024 abgeschafft worden ist. Solche Forderungen entbehren nach Auffassung der Verbraucherzentrale jeder rechtlichen Grundlage und schrecken viele potenzielle Nutzerinnen und Nutzer ab.

Die ablehnende Haltung von Vermietern erklären die Verbraucherschützer mit einer Mischung aus einem hohen Sicherheitsbedürfnis und Unwissenheit. Aufklärung und Austausch mit der Vermieterseite bringe viel voran. Wichtig sei, den jeweiligen Einzelfall zu betrachten und eine offene Kommunikationskultur mit allen Beteiligten zu pflegen. Dann könnten mögliche Lösungswege und gesetzliche Regelungen aufgezeigt werden. Die Verbraucherzentrale sieht sich dabei als Unterstützerin und Vermittlerin.

 

Langsamer Abruf von Fördermitteln

Die genannten Hürden haben vermutlich dazu beigetragen, dass Mieter die verfügbaren Fördermittel für Balkonkraftwerke bisher nur sehr langsam abgerufen haben. So gibt es seit August 2023 ein Förderprogramm des Freistaats Sachsen, in dem für Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer jeweils 2,75 Millionen Euro verfügbar waren.

Die selbstnutzenden Eigentümer konnten die Fördermittel sehr schnell abrufen: Innerhalb von zwei Monaten war ihr Kontingent des Förderprogramms ausgeschöpft. Bei ihnen waren die Entscheidungswege vergleichsweise kurz. Die Mieter brauchten dafür deutlich mehr Zeit: In ihrem Kontingent des Förderprogramms ist auch heute noch Geld verfügbar.

Mit Balkonkraftwerken, die auch als Stecker-Solargeräte bekannt sind, können Privathaushalte selbst Solarstrom für den eigenen Verbrauch erzeugen. Sie bestehen meist aus einem oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Solarmodule dürfen eine Spitzenleistung bis zu 2.000 Watt haben, die Leistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt beschränkt.

 

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