Die Regionalen Planungsverbände sollen mehr Zeit bekommen, um Windenergie-Gebiete auszuweisen. Für Standortgemeinden sind höhere finanzielle Beteiligungen vorgesehen. Darauf haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und BSW verständigt.
Aktualisiert. In Sachsen werden derzeit Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen der Windenergie vorbereitet. Dazu hatten zunächst die Fraktionen der Minderheitsregierung, CDU und SPD, den Entwurf für ein Änderungsgesetz vorgelegt. Um eine Mehrheit im Landtag zu erreichen, haben sie sich inzwischen mit der BSW-Fraktion auf einen Kompromiss verständigt. Damit könne der Landtag das Gesetz nun beschließen, teilte die SPD-Fraktion mit. Eine wichtige Änderung betrifft das Landesplanungsgesetz, in dem die Ausweisung von Windenergie-Gebieten geregelt ist. Eine zweite Änderung zielt auf das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz. Hier ist festgehalten, wie die Standortgemeinden an den Erlösen von Windparks beteiligt werden. Das Landesplanungsgesetz hatte bisher das hohe Ziel gestellt, schon bis zum Jahr 2027 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Damit ging Sachsen deutlich über die Vorgaben des Bundes hinaus, die das erst für das Jahr 2032 verlangen. Die nun vorbereitete Novelle des Landesplanungsgesetzes sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Demnach sollen bis 2027 zunächst 1,3 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bis 2032 sollen zwei Prozent erreicht werden. Damit passt Sachsen seine Flächenziele an die Vorgaben des Bundes an. Die Regionalen Planungsverbände sollen so mehr Zeit bekommen, um geeignete Flächen zu prüfen, auszuweisen und sich um die Akzeptanz der Bevölkerung zu bemühen. Außerdem vermeidet Sachsen damit Schwierigkeiten, die durch neuere Bundesgesetze eintreten könnten: Hätte der Freistaat sein eigenes hochgestecktes Flächenziel bis 2027 nicht erreicht, wäre die Windenergie im Außenbereich durch Bundesrecht privilegiert worden. Das hätte zu einem weitgehend ungesteuerten Zubau führen können. Bisher sind in Sachsen nur 0,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen. Das ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der Ausbau dieser erneuerbaren Energieerzeugung hier bisher nur wenig vorangekommen ist: Im Vergleich der Flächenländer liegt der Freistaat weit hinten. Im Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz ist bisher geregelt, dass Standortgemeinden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde an den Erlösen von Windparks beteiligt werden. Diese Beteiligung soll nun für Windräder, die ab Januar 2026 genehmigt werden, auf 0,3 Cent angehoben werden. Außerdem sollen Gemeinden und Windparkbetreiber auch höhere Beteiligungen individuell vereinbaren können. Dabei sind maximal 0,5 Cent möglich. Dazu erklärte Juliane Pfeil, Sprecherin für Energiepolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Mit dem Gesetz sorgen wir für mehr Akzeptanz der Windenergie vor Ort. Betroffene Kommunen, Ortsteile und Anwohner sollen zu Beteiligten der Energiewende werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss in Sachsen endlich Fahrt aufnehmen – nicht nur fürs Klima, sondern auch für unsere Wirtschaft. Sie braucht verlässliche, klimafreundliche und bezahlbare Energie, um am Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Die Vereinigung zur Förderung Erneuerbarer Energien in Sachsen unterstützt das Anliegen, die finanzielle Beteiligung der Standortkommunen zu erhöhen. Sie wendet sich allerdings dagegen, dass individuell bis zu 0,5 Cent pro Kilowattstunde vereinbart werden können. In einer Stellungnahme setzt sie sich dafür ein, dies auf 0,4 Cent zu begrenzen. Andernfalls hätte Sachsen die bundesweit höchste Beteiligungsabgabe. Damit könnten künftige Windenergie-Projekte hier unwirtschaftlich werden. Auch die Landtags-Fraktion Bündnis90 / Grüne warnt davor, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen deutlich teurer werden könnte als in anderen Bundesländern. Sie hatte in der vorherigen Regierung das Energieministerium geführt und gemeinsam mit CDU und SPD die bisherigen Regelungen zur Windenergie beschlossen. Am 10. September 2025 hat der Sächsische Landtag die Änderungen des Landesplanungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes beschlossen, auf die sich CDU, SPD und BSW geeinigt hatten. Mehr Zeit für Windflächen
Mehr Windgeld für Standortgemeinden
Warnung vor Verteuerung
Aktualisierung am 11.09.2025:
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