Die Bundesländer können die Betreiber von Solar- und Windparks weiterhin zu Zahlungen an Standortgemeinden verpflichten, die sie für angemessen halten. Dass diese Pflichtabgabe nachträglich durch ein Bundesgesetz gedeckelt wird, konnten die Länder-Energieminister jetzt abwenden.
Das Bundes-Wirtschaftsministerium verfolgt seine bisherige Absicht nicht weiter, die kommunalen Pflichtabgaben für Betreiber von Solar- und Windparks zu deckeln. Das habe Bundesminister Robert Habeck (Bündnis90/Grüne) den Landes-Energieministern mitgeteilt, berichtete das Energieministerium von Sachsen-Anhalt. Dass Standortgemeinden mit ihren Anwohnerinnen und Anwohnern finanziell an Solar- und Windparks beteiligt werden sollen, gilt als wichtige Voraussetzung für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Dafür gibt es allerdings im bundesweit geltenden EEG Erneuerbare Energien Gesetz nur eine unverbindliche Soll-Regelung. Eine verbindliche Zahlungspflicht hatte der Bund zwar erwogen, aber schließlich aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Viele Bundesländer hielten es deshalb für notwendig, eigene Landesgesetze zu erlassen, mit denen die Betreiber großer Solar- und Windstromanlagen zu Zahlungen an die Standortgemeinden verpflichtet werden. Inzwischen haben neun Bundesländer solche Landesgesetze beschlossen oder vorbereitet. Zuletzt wurde ein solches Gesetzesprojekt in Bayern bekannt. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist allerdings zeitweise der Eindruck entstanden, dass die unterschiedlichen Landesgesetze zu finanziellen Mehrbelastungen für die Anlagenbetreiber führen können. Das wiederum hätte nach Ansicht des Bundesministeriums dazu führen können, den Ausbau erneuerbarer Energien zu verteuern. Deshalb wollte die Behörde das EEG so ändern, dass Anlagenbetreiber die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Anwohnern auf einen Wert von 0,3 Cent je Kilowattstunde erzeugten Stroms begrenzen können. Eine solche Obergrenze hätte beispielsweise zwei Beteiligungs-Gesetzentwürfen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt widersprochen, über die dort noch die Landtage beraten. Im September 2024 hatten sich deshalb die Energieminister von sieben Bundesländern in einem gemeinsamen Brief an Habeck dagegen ausgesprochen, den Handlungsspielraum der Länder einzuschränken. Das würde dem Ziel, mehr Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen, eindeutig zuwiderlaufen, argumentierten sie.
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