Der sächsische Landtag hat ein Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an neuen Windenergie- und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Pro Anlage und Jahr können künftig mehrere zehntausend Euro in die Kassen der Standortgemeinden fließen.
Die Standortgemeinden von Windenergie- und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Sachsen müssen künftig an den Stromerlösen beteiligt werden. Ein entsprechendes Gesetz der Regierungskoalition aus CDU, Bündnis90/Grüne und SPD hat der Landtag gestern beschlossen. Es gilt für Anlagen ab einer installierten Leistung von einem Megawatt, die vom Jahresanfang 2025 an genehmigt werden. Die Betreiber von Windrädern werden demnach verpflichtet, 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde an die Standortgemeinden zahlen, deren Gebiet sich im Umkreis von 2.500 Metern befindet. Dabei können bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Windenergie-Anlage zusammenkommen. Für die Betreiber von Solarstrom-Anlagen gilt eine ermäßigte Zahlungspflicht von 0,1 Cent/kWh. Den Zahlungsanspruch haben hier die Gemeinden, auf deren Gebiet die Anlage ganz oder teilweise errichtet wird. Wie der bündnisgrüne Abgeordnete Daniel Gerber sagte, kann eine zehn Hektar große Solaranlage den beteiligten Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Jahr einbringen. Dabei handelt es sich um Grundmodelle. Den Anlagenbetreibern und den Gemeinden steht es frei, stattdessen auch andere Beteiligungsmodelle zu vereinbaren. Dabei muss deren wirtschaftlicher Wert in einem angemessenen Verhältnis zur gesetzlichen Zahlungsverpflichtung stehen. Die Gemeinden werden wiederum verpflichtet, die so eingenommenen Gelder für solche Maßnahmen zu verwenden, mit denen die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien gesteigert werden kann. So können das Ortsbild und die ortsgebundene Infrastruktur verbessert werden. Die Information über erneuerbare Energien zählt ebenso dazu wie die Förderung kommunaler Veranstaltungen oder sozialer Aktivitäten. Die oppositionelle Linksfraktion hatte einen ähnlichen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Er sah auch direkte Zahlungen an die Einwohner der Standortgemeinden vor, wurde aber abgelehnt. Das nun beschlossene Landesgesetz soll vor allem dazu dienen, die Akzeptanz der Bevölkerung für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbessern. Zwar gibt es mit dem Erneuerbare Energien Gesetz bereits ein Bundesgesetz, das die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden an den Stromerlösen ermöglicht. Anders als das nun beschlossene Landesgesetz enthält es aber keine Verpflichtung dazu. Zur Notwendigkeit einer verpflichtenden Regelung hatte der Linken-Abgeordnete Marco Böhme darauf hingewiesen, dass die meisten Windrad-Betreiber bereits freiwillige Abgaben und Leistungen an die Kommunen zahlen würden. Aber es gebe auch Konzerne, die große Windparks bauen und die Gemeinden nicht beteiligen würden. Eine verpflichtende Regelung halten auch andere Bundesländer für notwendig. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schon seit einigen Jahren spezielle Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind im laufenden Jahr 2024 gefolgt. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland gibt es derzeit Gesetzentwürfe dazu.
Das Ziel ist Akzeptanz der Bevölkerung
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