Nach einem langem Anlauf hat der Leipziger Stadtrat ein Förderprogramm für Balkon-Solaranlagen beschlossen. Es ist auf Privatpersonen mit geringem Einkommen ausgerichtet. Für ganz Sachsen gibt es bereits ein Förderprogramm, bei dem Mieter noch Anträge stellen können.

 

Balkon-Solaranlage in Taucha bei Leipzig. Foto: Stefan Schroeter

Das lange geplante Leipziger Förderprogramm für Balkon-Solaranlagen steht kurz vor seinem Start. Wie das städtische Amtsblatt berichtet, hat der Stadtrat im Dezember die dafür notwendige Fachförderrichtlinie beschlossen. Demnach stehen dafür 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Nach bisher verfügbaren Informationen könnte es eine Förderung von bis zu 500 Euro pro Anlage geben, die eine Spitzenleistung zwischen 300 und 600 Watt Peak haben darf. Später wäre es möglich, die Obergrenze auch noch auf 800 Wp anzuheben.

Die Förderung ist auf Privatpersonen ausgerichtet, die über ein niedriges Einkommen verfügen. Als Nachweis dafür gilt zunächst der Leipzig-Pass.

Sollten die verfügbaren Fördermittel bis zum 20. August 2024 nicht vollständig abgerufen werden, eröffnen sich wahrscheinlich weitere Möglichkeiten: Dann können auch Leipzigerinnen und Leipziger eine Förderung beantragen, die keinen Leipzig-Pass haben, aber ebenfalls ein niedriges Einkommen nachweisen. Dann wird die Förderung auf 200 Euro pro Anlage begrenzt.

Wenn zum Jahresende immer noch Fördermittel übrig sind, sollen sie der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft und der Leipziger Kommunale Energieeffizienzgesellschaft für Fotovoltaik-Anlagen auf Dachflächen ausgehändigt werden.

Erste Anträge für das Förderprogramm können gestellt werden, sobald die Fachförderrichtlinie in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht worden ist. Dann gibt es auch mehr Klarheit über die Bedingungen.

Das Amtsblatt erscheint üblicherweise im Abstand von zwei Wochen. Mitunter weicht es auch davon ab: Die letzten beiden Ausgaben wurden am 16. Dezember 2023 und am 13. Januar 2024 veröffentlicht.

 

Lange Arbeit an der Fachförderrichtlinie

Das Förderprogramm hat einen langen Anlauf gebraucht: Ursprünglich hatte der Stadtrat schon im April 2021 beschlossen, die Anschaffung privater steckerfertiger Balkon-Solarstromanlagen mit jährlich 500.000 Euro zu fördern. Dazu sollte die Verwaltung noch die Fachförderrichtlinie erarbeiten, was sich unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie als eine sehr langwierige Aufgabe erwies.

Im Juli 2023 war die Richtlinie dann eigentlich fertig und hätte vom Stadtrat beschlossen werden können. Zu dieser Zeit hatte allerdings der Freistaat Sachsen gerade ein landesweites Förderprogramm für Balkon-Solaranlagen aufgelegt.

Deshalb entschloss sich die Stadtverwaltung dazu, die Beschlussvorlage für den Stadtrat zu vertagen. Die Richtlinie sollte nun noch darauf überprüft werden, ob sie sich mit der Landesförderung überschneidet.

Diese Überprüfung und die folgende Überarbeitung zog sich dann wieder über mehrere Monate hin. Ein wichtiges Ergebnis war, dass die Förderung auf Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet wurde, die über ein geringes Einkommen verfügen.

 


Aktualisierung-1 am 15.02.2024:

Bisher ist die Fachförderrichtlinie noch nicht vollständig im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit ist sie auch noch nicht in Kraft getreten. Förderanträge können deshalb noch nicht gestellt werden.

Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Gleichzeitig kündigte sie an:

„Das Inkrafttreten der Förderrichtlinie steht unmittelbar bevor und wird durch die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt bekanntgegeben.“

Unmittelbar mit dieser Veröffentlichung beginne der Förderzeitraum. Anträge für die Förderung einer Balkon-Solaranlage könnten ab diesem Punkt gestellt werden. Im Jahr 2024 sei das dann grundsätzlich fortlaufend möglich.

Die Antragsformulare dafür sollen dann über den Fördermittelfinder auf der Webseite der Stadt Leipzig abrufbar sein. Sie können postalisch oder per Email an das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz geschickt werden.

Außerdem wird eine digitale Antragstellung über Amt24 vorbereitet. Alle Informationen dazu will die Verwaltung auf ihrer Webseite bereitstellen, wenn die Förderrichtlinie veröffentlicht wird.

Zuletzt war das Amtsblatt am 10. Februar 2024 erschienen. Die nächste Ausgabe wäre demnach um den 24. Februar zu erwarten.

 


Aktualisierung-2 am 23.03.2024:

Die Fachförderrichtlinie ist nun vollständig im Leipziger Amtsblatt und auf der Webseite www.leipzig.de veröffentlicht worden. Demnach können Privatpersonen mit Leipzig-Pass einen Förderzuschuss von bis zu 500 Euro für Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Stecker-Solar-Geräten beantragen.

Die Module eines solchen Balkonkraftwerks müssen über eine Spitzenleistung von mindestens 300 Watt peak verfügen. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters ist auf den jeweils gültigen Wert der Netzanschluss-Norm beschränkt. Derzeit sind das 600 Watt peak.

Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, darf noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Das ist grundsätzlich erst erlaubt, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Ausnahmen sind in bestimmten Fällen möglich und müssen speziell beantragt werden.

Die Förderanträge können mit einem ausgefüllten Antragsformular auf dem Postweg oder per Email eingereicht werden. Eine digitale Antragstellung über das Service-Portal Amt24 wird derzeit noch geprüft. Weitere Hinweise zum Förderprogramm hat die Stadtverwaltung hier veröffentlicht.

 

 

Das landesweite Förderprogramm

Beim Förderprogramm des Freistaats gibt es eine solche Orientierung am Einkommen nicht. Es unterscheidet vielmehr zwischen Mietern und selbst nutzenden Wohnungseigentümern. Aus der verfügbaren Fördersumme von insgesamt 6,5 Millionen Euro wurden den beiden Gruppen jeweils 2,75 Mio. Euro zugeteilt. Damit konnten also insgesamt 5,5 Mio. Euro Fördermittel vergeben werden.

Die übrige Million Euro ist notwendig, um den Bearbeitungsaufwand zu finanzieren, der bei der Sächsischen Aufbaubank als zuständiger Bewilligungsstelle entsteht. Hier waren und sind noch viele tausend Förderanträge zu bearbeiten.

Seit Ende August 2023 konnten Anträge für eine Förderung von jeweils 300 Euro bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Die Eigentümer machten davon schnell regen Gebrauch: Schon Anfang November hatten sie ihren Fördertopf ausgeschöpft.

Der Fördertopf für Mieter scheint dagegen noch gut gefüllt zu sein: Anfang Januar 2024 waren hier noch 2,26 Mio. Euro verfügbar. Damit könnten 7.537 Anträge bewilligt werden.

 

Bewilligungspause zum Jahreswechsel

Doch ob dieses Geld tatsächlich noch in Balkon-Solaranlagen von Mieterhaushalten fließen kann, schien zuletzt bei einem näheren Blick auf die SAB-Webseite gar nicht mehr so sicher zu sein: Hier war zu erfahren, dass eingehende Anträge wegen des Kassenabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 nur noch bis zum 18. Dezember 2023 bewilligt und ausgezahlt werden konnten.

Die weitere Bearbeitung sollte voraussichtlich ab Mitte Januar 2024 erfolgen. Mit einer Einschränkung: „vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel“.

Das zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Smekul) teilt dazu auf Anfrage mit, dass die Aufbaubank aufgrund des Haushaltsabschlusses zum Jahresende 2023 zwar Anträge noch erfassen und bearbeiten konnte. Es war jedoch zunächst nicht mehr möglich, sie auch zu bewilligen.

 

Für Mieter gibt es noch Fördermittel

Dazu war es notwendig, dass das Ministerium die noch nicht verausgabten Fördermittel nach dem Jahreswechsel wieder der Aufbaubank als Bewilligungsstelle zuweisen würde. Das ist mittlerweile erfolgt.

Mieterinnen und Mieter können also weiter Anträge stellen, und die Aufbaubank kann sie wieder bewilligen, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Derzeit stehen für diese Gruppe noch 2,26 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Budget für Eigentümerinnen und Eigentümer ist dagegen ausgeschöpft. Sie können keine Anträge mehr stellen. Die größere Geschwindigkeit bei dieser Gruppe war dem Ministerium zufolge auch absehbar und eingeplant.

Es weist darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter die Zustimmung ihrer Vermieterinnen und Vermieter einholen müssen, um Balkonkraftwerke einzurichten. Deshalb benötigen sie in der Regel mehr Zeit für ihre Vorhaben als Eigentümerinnen und Eigentümer. Um diesen strukturellen Nachteil zu berücksichtigen, wurden in dem Förderprogramm zwei getrennte Budgets eingerichtet.

 

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