Die Energiegenossenschaft Leipzig möchte an der südöstlichen Stadtgrenze ein Bürgerwindrad bauen. Dafür braucht sie eine verbindliche Zusage von der Stadt, auf die sie nun schon ziemlich lange wartet.
Die EGL Energiegenossenschaft Leipzig arbeitet an dem Projekt, ein Bürgerwindrad im Umfeld der Stadt zu errichten. Dafür hat sie eine geeignete Fläche auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück gefunden, das der Stadt Leipzig gehört. Diese Fläche befindet sich an der südöstlichen Stadtgrenze, hinter der Autobahn 38. Das Windrad könnte eine Nabenhöhe von bis zu 199 Metern und eine Spitzenleistung von bis zu 7,2 Megawatt haben, berichtet EGL-Vorstand Joachim Eckstein. Es würde etwa 20.000 Megawattstunden Windstrom pro Jahr erzeugen. Das würde rein rechnerisch reichen, um 11.000 Leipziger Haushalte mit erneuerbarem Strom zu versorgen. Eckstein zufolge sind die nächsten Wohnhäuser in jeder Richtung mehr als 1.000 Meter entfernt. Damit würden die in Sachsen geltenden Abstandsregeln eingehalten. Für das Windrad spricht unter anderem, dass die Stadt damit ihre bisher geringe Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien etwas ausbauen könnte. Das ist notwendig, wenn sie ihrem Ziel näher kommen will, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Die Stadt könnte jährliche Pachteinnahmen erzielen, und die umliegenden Gemeinden würden eine Ertragsbeteiligung an den Windstrom-Erlösen erhalten. Bürgerinnen und Bürger der Region könnten sich auch direkt an dem Windrad beteiligen. Um das Projekt entwickeln zu können, braucht die EGL eine verbindliche Zusage der Stadt, dass sie auf dem Grundstück eine Fläche von 50 x 50 Metern pachten kann. Dort will sie das Windrad errichten. Deshalb hatte Eckstein sich bereits im August 2023 an das Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung gewandt. Bisher hat das Amt diese Zusage nicht erteilt. Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass sie noch prüft, ob die Fläche direkt an die EGL verpachtet werden kann. Dabei müssten geltende Ratsbeschlüsse, planungs- und genehmigungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Auf dem genannten Grundstück würden auch immissionsschutz- und denkmalrechtliche Fragestellungen berührt. Welche Fragen des Immissionsschutzes, Planungsrechts und Denkmalschutzes bisher noch nicht geklärt werden konnten, war auf Nachfrage zunächst nicht zu erfahren. Offen bleibt auch, wann die Genossenschaft nun mit einer Entscheidung rechnen kann. Die Verwaltung verweist vielmehr darauf, dass das Stadtplanungsamt bereits in einem „begleitenden und beratenden Dialog“ mit der EGL steht. Weiter heißt es: „In einem der kommenden Gespräche soll … erörtert werden, unter welchen Voraussetzungen und Genehmigungsvorbehalten, eine Absichtserklärung zur Bereitstellung der betreffenden kommunalen Flächen erfolgen kann.“ Von EGL-Vorstand Eckstein ist zu erfahren, dass die erhoffte Pachtfläche auf einem geschichtsträchtigem Boden liegt. Hier tobte vor mehr als 200 Jahren die Völkerschlacht bei Leipzig. Deshalb werde die Landschaft hier als „flächenhaftes Kulturdenkmal“ eingestuft. Eckstein sieht darin allerdings keinen Hinderungsgrund für das Windrad: Dessen hoher Turm könnte schließlich mit einer Erinnerung an die Völkerschlacht beschriftet werden und so als Marketing-Instrument für die Stadt dienen. Von der nahen Autobahn wäre er gut zu sehen.Erinnerung an die Völkerschlacht
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