Der Fachverband Biogas will bestehende Biogasanlagen erhalten, deren Vergütungsregelung im nächsten Jahr 2025 ausläuft. Dazu ist eine energiepolitische Entscheidung notwendig, für die er noch eine „kleine Chance“ sieht.

 

Biogasanlage in Sachsen. Symbolbild: Stefan Schroeter

Der Fachverband Biogas hat davor gewarnt, dass im nächsten Jahr 2025 mehrere hundert Biogasanlagen stillgelegt werden könnten. Dann ende nach 20 Jahren ihre bisherige Vergütung über das EEG Erneuerbare Energien Gesetz. Bisher hätten sie noch keine Anschlussvergütung, ohne die ein Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht möglich sei.

Wie Verbandspräsident Horst Seide heute bei einer Online-Pressekonferenz sagte, stehen fast zehn Prozent der bestehenden Biogasanlagen vor diesem Problem. Mit ihrer Stillegung wäre verbunden, dass mehrere Terawattstunden Strom und Wärme nicht mehr erzeugt werden könnten. Das würde in den Dörfern, in denen die Anlagen in Wärmenetze eingebunden sind, für heiße Diskussionen sorgen.

Die Betreiber der Anlagen können sich zwar bei Biomasse-Ausschreibungen für neue EEG-Vergütungen bewerben. Dort werden allerdings nur begrenzte Anlagenleistungen ausgeschrieben, die lediglich für einen Teil der Bewerber reichen. Dem Fachverband zufolge waren die Ausschreibungen zuletzt stets dreifach überzeichnet.

Er setzt sich vor allem dafür ein, das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen im Jahr 2025 auf 1.800 Megawatt zu installierender Leistung anzuheben. Bisher ist im EEG dafür nur ein Ausschreibungsvolumen von 400 Megawatt festgelegt.

Ein zweites Anliegen des Fachverbands ist, den sogenannten Flexzuschlag von bisher 65 Euro pro Kilowatt und Jahr auf 120 Euro anzuheben. Damit werden Anlagen unterstützt, die für eine flexible Stromerzeugung ausgebaut worden sind. Die aktuelle Regelung bezeichnete Seide als „nicht wirtschaftlich“.

Angesichts der aktuell schwierigen bundespolitischen Lage sieht der Präsident noch eine „kleine Chance“, in den nächsten Monaten zumindest ein größeres Ausschreibungsvolumen zu erreichen. Dazu müsse nur eine Zahl in bestehenden Gesetzen geändert werden. Das könne dann in der nächsten Ausschreibungsrunde im April gelten.

Zuletzt hatte sich die Konferenz der Energieminister dafür ausgesprochen, die bestehenden Biogasanlagen zu erhalten, deren EEG-Vergütung ausläuft. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern solle die wirtschaftliche Anschlussfähigkeit und damit der Erhalt von nachhaltigen Biogasanlagen sein, die flexibel und systemdienlich betrieben werden.

 

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