Nach 20 Jahren läuft für viele Biogas-Anlagen die Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz aus. Ihre Zukunft ist ungeklärt. Die Energieminister-Konferenz hat sich nun dafür eingesetzt, nachhaltige Anlagen zu erhalten, die flexibel und systemdienlich betrieben werden.
Die Energieministerinnen und Energieminister von Bund und Ländern haben sich dafür eingesetzt, die nachhaltige Biogaserzeugung im künftigen Energiesystem zu stärken. Einen entsprechenden sächsischen Antrag habe die Energieminister-Konferenz am Freitag beschlossen, teilte das sächsische Energieministerium mit.
In dem Beschluss werde der Erhalt bestehender Anlagen gefordert, deren Betreiber angesichts der auslaufenden 20-jährigen Förderung über das EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen stehen würden. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern solle die wirtschaftliche Anschlussfähigkeit und damit der Erhalt von nachhaltigen Biogasanlagen sein, die flexibel und systemdienlich betrieben werden. Der sächsische Energieminister Wolfram Günther (Bündnis90/Grüne) sagte, Biogas stütze die Energiewende und nütze Landwirtschaft und Klimaschutz, wenn es nachhaltig aus Wirtschaftsdüngern und anderen landwirtschaftlichen Rest- und Abfallstoffen erzeugt werde. Dann trage es doppelt zum Klimaschutz bei, denn es würden die Emissionen besonders klimaschädlicher Gase wie Methan verringert. Günther sprach sich dafür aus, diese Biogas-Potenziale im Gesamtsystem einer klimaneutralen Energieproduktion zu verankern. Gleichzeitig brauche es staatliche Unterstützung und weitere Fördermöglichkeiten für nachhaltig erzeugtes Biogas. Wie Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) berichtete, hatte sich Bundes-Wirtschaftsminister Robert Habeck (B90G) bei der Konferenz offen dafür gezeigt, die Bioenergie-Branche zu unterstützen. Bioenergie ist ein weiter gefasster Begriff, der neben Biogas auch andere biogene Energieträger wie Holz, Stroh und Grünschnitt umfasst. Nach bisherigen Plänen will der Bund die installierte Leistung der Bioenergie von aktuell 10.500 Megawatt bis zum Jahr 2030 auf 8.400 Megawatt abschmelzen. Deshalb schreibt er nur noch begrenzte Anlagenleistungen aus, die über die Strom-Einspeisevergütung des EEG gefördert werden. Einen Grund für die Förder-Zurückhaltung des Bundes sieht Willingmann darin, dass Strom aus Biomasse zuletzt mit etwa 18 Cent pro Kilowattstunde teurer war als Windstrom mit acht Cent und Solarstrom mit etwa vier Cent. Willingmann hält die Rückbau-Strategie für falsch. Er räumte ein, dass Bioenergie nicht in jedem Fall klimaneutral sein mag. Sie sei aber dennoch umweltfreundlich und stelle eine sichere, regulierbare Energiequelle dar. Deshalb solle sie zumindest als Brückentechnologie genutzt und weiter gefördert werden. In Sachsen-Anhalt gibt es dem Ministerium zufolge derzeit 483 Bioenergie-Anlagen mit einer installierten Leistung von 518,5 Megawatt. Allein in den kommenden fünf Jahren werden im Land 170 Anlagen nach zwanzigjähriger Betriebszeit aus der EEG-Förderung herausfallen. Ob die Anlagen einen erneuten Förderzuschlag über zehn Jahre erhalten, ist ungewiss. Die Bioenergie-Verbände weisen darauf hin, dass es bundesweit hunderte Bioenergie-Anlagen gibt, deren EEG-Vergütung nun ausläuft und die von einer Stillegung bedroht sind. Die Verbände wollen deshalb kurzfristig eine Übergangslösung im EEG erreichen, um das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2025 auf 1.800 Megawatt anzuheben. Danach könne unter einer neuen Bundesregierung ein gut ausgearbeitetes Biomasse-Paket auf den Weg gebracht werden.Bioenergie als Brückentechnologie
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