Beide Bundesländer haben Landesgesetze beschlossen, die Betreiber von Windparks zu Zahlungen an die Standortgemeinden verpflichten. Im Saarland gilt das auch für Solarpark-Betreiber. Ähnliche Gesetze gibt es bereits in anderen Bundesländern.

 

An Stromerlösen aus Windparks sollen die Standortgemeinden beteiligt werden. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Betreiber von Windenergie-Anlagen müssen künftig auch in Thüringen und im Saarland die jeweiligen Standortgemeinden an den Stromerlösen beteiligen. Im Saarland gilt dies ebenfalls für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen. Entsprechende Landesgesetze haben die beiden Landtage am 12. Juni beschlossen.

Das Windenergie-Beteiligungsgesetz in Thüringen legt fest, dass die Standortgemeinden solcher Anlagen künftig 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Die Fraktion Bündnis90/Grüne legte dazu ein Rechenmodell für die möglichen Einnahmen einer Kommune vor.

Demnach kann ein Windrad mit 6 Megawatt Spitzenleistung (Nennleistung) und 2.300 Volllaststunden einen kommunalen Anteil von 27.600 Euro jährlich einbringen. Bei einem Windpark mit acht Anlagen würde sich daraus eine jährliche Einnahme für die Kommune von 220.000 Euro ergeben.

 

Keine Direktzahlungen an Anwohner

Der Fraktion zufolge ist im Gesetz verankert, dass die Einnahmen zur konkreten Verbesserung der Lebenssituation verwendet werden müssen, beispielsweise für Investitionen in Kindergärten oder Sportplätze.

Den Entwurf für dieses Gesetz hatte die Landesregierung aus Linke, SPD und B90G schon im Juni 2023 vorgelegt. Darin war ursprünglich auch vorgesehen, dass es neben den Zahlungen an die Gemeinden auch direkte Zahlungen von 0,1 Cent an die Anwohner geben sollte. Für diese Regelung konnte die Minderheitsregierung dann allerdings im Landtag keine Mehrheit finden.

 

Saarland setzt auf frühzeitige Verständigung

Das am gleichen Tag beschlossene Saarländische Gemeinde-Beteiligungsgesetz sieht vor, dass die Betreiber von Wind- oder Solarparks sich frühzeitig mit den Standortgemeinden über eine angemessene finanzielle Beteiligung verständigen. Spätestens ein Jahr nach Genehmigung der Anlagen sollen sie der zuständigen Behörde eine Beteiligungsvereinbarung vorlegen.

Wenn die Betreiber zu diesem Zeitpunkt keine Beteiligungsvereinbarung vorlegen können, werden sie dazu verpflichtet, 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Standortgemeinden zu zahlen.

Wie hier schon berichtet, hatte auch der sächsische Landtag am 12. Juni ein Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an neuen Windenergie- und Fotovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Dabei gilt für Windparks eine Zahlung von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde und von 0,1 Cent für Solarparks.

 

Landesgesetze enthalten Verpflichtungen

Die Landesgesetze sollen vor allem dazu dienen, die Akzeptanz der Bevölkerung für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbessern. Zwar gibt es mit dem Erneuerbare Energien Gesetz bereits ein Bundesgesetz, das die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden an den Stromerlösen ermöglicht. Anders als die Landesgesetze enthält es aber keine Verpflichtung dazu.

Eine verpflichtende Regelung halten auch andere Bundesländer für notwendig. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schon seit einigen Jahren spezielle Landesgesetze zur finanziellen Beteiligung der Standortgemeinden. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind im laufenden Jahr 2024 gefolgt. In Sachsen-Anhalt gibt es einen Gesetzentwurf, über den der zuständige Landtags-Ausschuss nach der Sommerpause weiter beraten will.

 

Vorschlag für mehr Transparenz

Der Bundesverband Windenergie wies inzwischen darauf hin, dass in vielen Gemeinden bereits finanzielle Beteiligungen an den erzeugten Strommengen von Wind- und Solarprojekten gezahlt werden, um die Akzeptanz vor Ort zu fördern. Aus seiner Sicht ist es entscheidend, dass diese Zahlungen öffentlich und transparent kommuniziert werden, damit die beabsichtigte Akzeptanzwirkung tatsächlich eintritt.

Der Verband schlägt deshalb vor, im Erneuerbare Energien Gesetz eine Transparenzregelung einzuführen. Sie soll Gemeinden dazu verpflichten, die erhaltenen Zahlungen öffentlich zu machen. Dadurch würden die Bürgerinnen und Bürger transparent nachvollziehen können, in welchem Umfang ihre Gemeinde finanziell von der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie profitiert.

 

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