Der Dresdner Regionalversorger nutzt eine relativ neue Regelung in einem Bundesgesetz, um Standortkommunen freiwillig an den Stromerlösen zu beteiligen. Auch die Gewerbesteuern für die Betreibergesellschaften sollen in die Gemeindekassen fließen.

 

Windpark in Sachsen. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Der Dresdner Regionalversorger Sachsenenergie will künftig alle Standortgemeinden seiner Solar- und Windenergie-Anlagen freiwillig an den Stromerlösen beteiligen. Sie sollen für jede erzeugte Kilowattstunde 0,2 Cent erhalten, teilte der Versorger mit. Das gelte für alle Bestandsanlagen und alle Neuanlagen.

Sachsenenergie zufolge war es den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen lange nicht erlaubt, Kommunen ohne Gegenleistung finanziell an bereits bestehenden Windparks und Fotovoltaikanlagen zu beteiligen. Dies habe sich mit dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 geändert.

Demnach können Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Kommunen nun freiwillig mit maximal 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom beteiligen. Sachsenenergie bezeichnet diese Zahlungen als „freiwillige Kommunalabgabe“.

Für die Betreiber der Anlagen gilt dabei die folgende Regelung: Wenn der erzielte Strompreis über einer sogenannten Mindestvergütung liegt, kommen die Betreiber für die Kommunalabgabe auf. Liegt der erzielte Strompreis unter der Mindestvergütung, können sie sich die Förderung nachträglich vom Netzbetreiber erstatten lassen.

Zur Mindestvergütung selbst machte das Unternehmen auf Nachfrage keine konkreten Angaben. Sie sei von Anlage zu Anlage unterschiedlich und von vielen Komponenten abhängig. Dazu gehörten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung der Anlage, aber auch die klimatischen und naturschutzrechtlichen Bedingungen am Errichtungsort.

 

Verträge mit 22 Kommunen

Gemeinden, die Fotovoltaik-Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet stehen haben, erhalten die Kommunalabgabe in voller Höhe. Von Windenergie-Anlagen profitieren nicht nur die Kommunen, auf deren Gebiet die Anlagen stehen – sondern auch jene im Umkreis von 2.500 Metern. Welchen Anteil der Kommunalabgabe sie jeweils erhalten, richtet sich dann danach, wie weit sie vom Windrad entfernt sind.

Seit dem zweiten Halbjahr 2023 hat Sachsenenergie entsprechende Verträge an 21 Standortkommunen in Sachsen und eine Standortkommune in Sachsen-Anhalt verschickt. Das Unternehmen rechnet damit, dass in den nächsten Wochen alle Verträge beidseitig unterzeichnet sein werden.

Die meisten Kommunen können zum Jahresende 2024 mit der ersten Zahlung rechnen. Einige haben die erste Zahlung schon Ende 2023 erhalten, weil Sachsenenergie dort neue Anlagen in Betrieb genommen und die Kommunalabgabe direkt vereinbart hatte.

Die Kommunen sollen dadurch mehrere zehntausend Euro zusätzliche Einnahmen erzielen können. Ein Solarpark mit einer Spitzenleistung von 10 Megawatt könnte demnach 20.000 Euro pro Jahr einbringen.

Der Versorger rechnet derzeit damit, dass er jährlich etwa 300.000 Euro Kommunalabgabe auszahlen wird. In seinem Versorgungsgebiet befinden sich 18 Windenergie-Anlagen und sieben Solarparks.
 

Betreibergesellschaften vor Ort

Außerdem kündigte das Unternehmen an, dass es die Betreibergesellschaften für seine Anlagen vor Ort gründen wird. Damit sollen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in der Gemeinde bleiben. So könnten auch Kommunen und Bürger leichter über Beteiligungsgenossenschaften an Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Sachsenenergie will die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien langfristig stark ausbauen. Für das Jahr 2040 hat sich das Unternehmen vorgenommen, vier bis fünf Terawattstunden Ökostrom in eigenen Anlagen erzeugen. Das wäre etwa das Dreißigfache der Strommenge, die es bisher selbst aus Biogas, Sonne, Wasser und Wind erzeugt.

Mit seiner freiwilligen Kommunalabgabe für Bestandsanlagen geht der Regionalversorger über ein neues Landesgesetz hinaus, das der sächsische Landtag am vergangenen Mittwoch beschlossen hatte. Damit werden die Betreiber von Solar- und Windenergie-Anlagen verpflichtet, die Standortgemeinden an den Stromerlösen von neu errichteten Anlagen zu beteiligen.

 

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