Nach dem Kohleausstieg müssen die Tagebauflächen noch über Jahrzehnte rekultiviert und wieder nutzbar gemacht werden. Das bisher bestehende Finanzierungsmodell halten drei bündnisgrüne Landtagsfraktionen für riskant. Sie schlagen deshalb ein öffentliches Stiftungsmodell vor.

 

Rekultivierung Nochten 2021 gross

Rekultivierungsflächen am sächsischen Braunkohle-Tagebau Nochten. Archivfoto 2021: Stefan Schroeter

 

Die Landtagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wollen die Renaturierung der ostdeutschen Kohlereviere mit einer Stiftung langfristig finanziell absichern. Sie soll garantieren, dass ehemalige Braunkohleflächen wieder nutzbar gemacht werden. Das bisher bestehende langfristige Finanzierungsmodell über Vorsorgevereinbarungen und Zweckgesellschaften reicht dafür nach Ansicht der Politikerinnen und Politiker nicht aus.

 

In einem Konzept für die ostdeutsche Braunkohlefolgen-Stiftung weisen sie darauf hin, dass die Wiedernutzbarmachung von Bergbau-Folgelandschaften eine Jahrhundertaufgabe ist. Dieser langfristigen Aufgabe stellen sie die Gefahr gegenüber, dass die Bergbauunternehmen oder einige ihrer Geschäftsbereiche in den nächsten Jahrzehnten in die Insolvenz gehen könnten.

 

Deshalb wollen sie die Aufgaben der Rekultivierung und Renaturierung nicht einzelnen Unternehmen überlassen. „In Anbetracht dieser Annahmen ist es ratsam, dass die Bergbauunternehmen durch die Zahlung einer vereinbarten Fixsumme ihren Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung nachkommen und diese anschließend von einer Stiftung durchführen lassen“, heißt es in dem Konzept.

 

Liquide Mittel und Vermögenswerte

Die vereinbarte Fixsumme solle die veranschlagten Rekultivierungskosten umfassen. Gezahlt werden könne sie durch liquide Mittel oder Vermögenswerte wie Flächen. Die Stiftung solle das Geld wiederum verwenden, um tragende Geschäftsfelder zu entwickeln, aus denen sie die Rekultivierung bezahlen kann.

 

Als den Gewinn der Bergbauunternehmen aus diesem Modell bezeichnen die Fraktionen, dass die Unternehmen ihre Risiken minimieren können. Als Gewinn des Staates sehen sie, dass die Rekultivierungsgelder insolvenzfest abgesichert wären. Die selbst tragende Struktur einer Stiftung ermöglicht es ihrer Ansicht nach, die Wiedernutzbarmachung und die „Ewigkeitskosten“ der Tagebauflächen auf eine Weise zu finanzieren, die nicht zulasten der Steuerzahler geht.

 

Die Landesregierungen von Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen bisher auf Vorsorgevereinbarungen mit den Bergbauunternehmen, um die langfristig notwendigen Rekultivierungsgelder für die Wiedernutzbarmachung von Tagebauflächen zu sichern. Solche Vereinbarungen haben die Landesregierungen und ihre zuständigen Behörden mit den Braunkohle-Unternehmen Lausitz Energie Bergbau und Mibrag abgeschlossen.

 

Einzahlung der Entschädigungsgelder

Inzwischen gibt es Sicherungskonstruktionen mit Zweckgesellschaften und Sondervermögen, die den Ländern verpfändet sind. In diese Sondervermögen sollen eigentlich noch hohe Entschädigungsleistungen des Bundes eingezahlt werden, die für den Kohleausstieg vereinbart wurden.

 

Dass diese Gelder tatsächlich direkt dort eingezahlt werden können, halten die Autorinnen des Stiftungskonzepts inzwischen für sehr fraglich. Als Gründe dafür nennen sie die beihilferechtliche Prüfung und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Braunkohle nach dem Jahr 2030. „Die Frage der Sicherung der Finanzierung der Bergbaufolgekosten steht damit weiterhin im Raum“, schlussfolgern sie.

 

Die Landtagsfraktionen plädieren deshalb dafür, die Vorsorgevereinbarungen in eine ostdeutsche Braunkohlefolgen-Stiftung zu überführen. Sie soll sich in der öffentlichen Hand befinden, anteilig in Besitz des Bundes und der ostdeutschen Kohleländer.

 

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