Nach Sachsen hat auch Brandenburg seine Vorsorgevereinbarung für die Lausitzer Braunkohle-Tagebaue an den Kohleausstieg angepasst. Der Vertrag berücksichtigt hohe Entschädigungszahlungen des Bundes, die derzeit noch von der Europäischen Kommission überprüft werden.

Welzow Süd 1 gross

Für den Tagebau Welzow-Süd hat sich durch den Kohleausstieg eine kürzere Laufzeit ergeben. Foto: Stefan Schroeter


Die langfristige Vorsorge für die Rekultivierung der Brandenburger Braunkohle-Tagebaue ist an den bundesweiten Kohleausstieg im Jahr 2038 angepasst worden. Dazu haben das LBGR Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg und die LE-B Lausitz Energie Bergbau AG im September 2021 ihre Vorsorgevereinbarung für die Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd geändert. Diese Vorsorgevereinbarung war ursprünglich im Jahr 2019 geschlossen worden, um die künftige Rekultivierung der Tagebauflächen und die dafür notwendige Finanzierung aus LE-B-Mitteln zu sichern.

 

Danach hatte die Bundespolitik dann beschlossen, den bundesweiten Kohleausstieg schrittweise bis zum Jahr 2038 zu vollziehen. Dadurch ergab sich eine kürzere Laufzeit für den Tagebau Welzow-Süd. Daran musste die Vorsorgevereinbarung angepasst werden.

 

Der nun geänderte Vertrag berücksichtigt Entschädigungszahlungen des Bundes. Sie erfolgen über die LE-B-Schwestergesellschaft LE-K Lausitz Energie Kraftwerke AG. Beide Unternehmen agieren unter der Dachmarke „Leag“.

 

Für den Kohleausstieg soll LE-K schrittweise mehrere Kraftwerke in Brandenburg und Sachsen stilllegen, weshalb LE-B auch einige Tagebaue früher als bisher geplant auslaufen lässt. Dafür will der Bund insgesamt 1,75 Milliarden Euro an LE-K zahlen. Dieses Geld soll LE-K an LE-B weiterreichen, damit es gemeinsam mit den LE-B-eigenen Mitteln für die Rekultivierung der Tagebaue in Brandenburg und Sachsen eingesetzt werden kann.

 

Wie das Landesamt auf Anfrage mitteilte, haben sich die beiden Länder inzwischen darüber geeinigt, wie die Bundes-Entschädigung auf die jeweiligen Tagebaue aufgeteilt werden soll. Demnach entfällt auf die beiden Brandenburger Tagebaue eine anteilige Entschädigung von 752,5 Millionen Euro. Das entspricht etwa der Hälfte der veranschlagten Rekultivierungskosten.

 

Wieviel von diesen Bundeszahlungen tatsächlich fließen kann, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Denn derzeit prüft die Europäische Kommission noch in einem Beihilfeverfahren, ob die Entschädigungen überhaupt gerechtfertigt sind.

 

Unabhängig davon sind inzwischen auch die ersten konkreten Schritte für die finanzielle Absicherung der Tagebau-Rekultivierung in Brandenburg erfolgt. So hat Leag einen Sockelbetrag in das dafür bestimmte Sondervermögen eingebracht und eine Bankbürgschaft für die beiden Brandenburger Tagebaue an das LBGR übergeben. Wie groß das Sondervermögen werden soll, wurde als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft.


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