Zwei Umweltschutz-Organisationen wollten sich beim Landesbergamt Brandenburg ausführlich über die Rekultivierungskosten für Braunkohle-Tagebaue informieren. Doch die Behörde gewährte ihnen nur einen sehr begrenzten Einblick.

Schwarze Pumpe 2008 gross

Das Braunkohle-Großkraftwerk Schwarze Pumpe erhält seinen Brennstoff unter anderem aus dem Tagebau Welzow-Süd. Archivfoto 2008: Stefan Schroeter


Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Brandenburg, und Client Earth wollen auf dem Rechtsweg erreichen, dass sie ausführliche Informationen über die Rekultivierungskosten bei den brandenburgischen Braunkohle-Tagebauen erhalten können. Dazu haben sie bereits Ende Mai eine Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht. Die Klage richtet sich gegen eine Entscheidung des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, die den Umweltschutz-Organisationen ausführliche Informationen zum Aufbau des sogenannten Sondervermögens verwehrt hatte.

 

Das Sondervermögen soll der Tagebau-Betreiber Leag aufbauen, damit die Rekultivierung der Abbauflächen nach dem Ende der Kohleförderung sicher finanziert werden kann. Das hatten die Landesregierung Brandenburg und Leag im Juli 2019 in einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgevereinbarung festgehalten. Demnach sollte Leag eine Zweckgesellschaft gründen und auf sie ein zweckgebundenes Sondervermögen übertragen.

 

Dazu sind bisher nur wenige Eckdaten bekannt: So ist vorgesehen, dass Leag bis Juni 2021 einen Sockelbetrag von etwa 100 Millionen Euro auf die Zweckgesellschaft überträgt. Er soll in den kommenden Jahren aus Gewinnen des Unternehmens und aus Anlagerenditen weiter aufgestockt werden. Insgesamt würde so bis 2034 ein Sondervermögen von 770 Millionen Euro für die Rekultivierung zusammenkommen.

 

Der Braunkohle-Konzern selbst infomierte inzwischen darüber, erste Schritte zur Umsetzung der Vorsorgevereinbarung unternommen zu haben: Er hat die Zweckgesellschaft gegründet, ihre Anteile an das Land Brandenburg verpfändet und eine erste Tranche von 10 Mio. Euro in die Gesellschaft eingezahlt.

 

BUND und Client Earth (Deutsch: Klient Erde) kritisieren nun, dass Leag und Landesbergamt weiterhin wichtige Informationen geheimhalten wollten. Dazu gehöre, in welchen Abständen und bis wann die weiteren Gelder eingezahlt werden sollen, und nach welcher Richtlinie dieses Geld angelegt werden darf. Für diese Informationen sehen sie jedoch ein hohes öffentliches Informationsinteresse: Sie seien notwendig, um die Höhe des möglichen Fehlbetrages einschätzen zu können, der bei einer vorzeitigen Leag-Insolvenz entstehen könnte. Dieser Fehlbetrag müsste dann von den Steuerzahlern ausgeglichen werden.

 

Insolvenzfeste Sicherheit

Allerdings sehen beide Umweltschutz-Organisationen die Zweckgesellschaft ohnehin als ungeeignet an, um Leags Rekultivierungsgelder insolvenzfest zu sichern. Deswegen hatten sie schon im August 2019 beim Landesbergamt einen Antrag auf insolvenzfeste Sicherheitsleistungen für den Tagebau Welzow-Süd eingereicht. Gleichzeitig stellten sie einen Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz, um Einblick in die damals gerade erst abgeschlossene Vorsorgevereinbarung und ihre Anlagen zu erhalten.

 

Wie die Umweltschützer berichten, gewährte ihnen das Landesbergamt diesen Einblick nur sehr begrenzt. Zahlen seien weitreichend geschwärzt gewesen und Anlagen zum Teil gar nicht ausgehändigt worden. Als Grund dafür habe ein pauschaler Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Tagebaubetreibers Leag und das angeblich fehlende öffentliche Interesse gedient.

 

Auch mit dem Antrag auf insolvenzfeste Sicherheitsleistungen für den Tagebau Welzow-Süd kamen die Umweltschutz-Organisationen beim Landesbergamt bisher nicht voran. Wie nun vom BUND auf Anfrage zu erfahren war, hatte das Landesbergamt ihm im Frühjahr 2020 mitgeteilt, dass es diesen Antrag auf Sicherheitsleistungen mit dem neuen Hauptbetriebsplan Welzow-Süd als hinfällig betrachte. Dieser Hauptbetriebsplan gilt für die Jahre 2020-2022.

 

Daraufhin reichte der BUND im April 2020 beim Landesbergamt einen Widerspruch gegen diesen Hauptbetriebsplan ein. Über den Widerspruch hat die Behörde bisher nicht entschieden.

 

Für den Hauptbetriebsplan habe eine wichtige Zulassungsvoraussetzung gefehlt, da die notwendige Sicherung der Rekultivierungskosten zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht gegeben war, argumentieren die Umweltschützerinnen. Demnach stehe die Zulassung des Planes im Widerspruch zum Verursacherprinzip, welches im Bundesbergrecht verankert sei.


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