Die Betreiber von Windparks sollen künftig mehr Geld an die Standortgemeinden zahlen. Die strengen Zahlungsverpflichtungen gelten weiter. Bisher wurden sie allerdings nicht immer umgesetzt.

 

Ein Windpark in Brandenburg. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Brandenburg hat die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden und Anwohnern an Wind- und Solarparks neu geregelt. Dazu hat der Landtag am Donnerstag das „Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz‟ beschlossen.

Damit sollen die Regelungen für Wind- und Solarparks vereinheitlicht werden, für die es bisher zwei unterschiedliche Gesetze gibt. Die Zahlungen dafür sind im Land auch als „Wind-Euro‟ und „Solar-Euro‟ bekannt.

Neben den Gemeinden können nun auch ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell an den Erlösen beteiligt werden. Das ist möglich mit Direktzahlungen, Zuschüssen zu Stromrechnungen oder vergleichbaren Maßnahmen. Auf diese Weise soll die Akzeptanz für neue Projekte gesteigert werden.

Eine größere Änderung betrifft die Betreiber neuer Windenergie-Anlagen, die ab dem Jahresanfang 2026 in Betrieb gehen. Für sie gilt dann eine Sonderabgabe von 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr.

Bei einer heute üblichen 6-Megawatt-Anlage kommen damit 30.000 Euro zusammen. Das ist deutlich mehr, als nach dem bisher geltenden Landesgesetz fällig wurde. Danach hatten die Betreiber 10.000 Euro pro Anlage an die Standortgemeinden zu zahlen.

Für die Betreiber von Solarparks mit mehr als 1 Megawatt installierter Leistung bleibt es bei der Sonderabgabe von 2.000 Euro je Megawatt und Jahr, die bisher schon gilt.

Die Standortgemeinden und Betreiber können auch Vorauszahlungen vereinbaren. Sie sind für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme möglich. Also für insgesamt elf Jahre.

 

Gesetz und Wirklichkeit

Für die Betreiber gilt wie bisher eine Informations- und Zahlungspflicht: Wer keine Informationen an seine Standortgemeinde herausgibt und fällige Zahlungen nicht leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Diese Verpflichtung der beiden Vorläufer-Gesetze scheint allerdings noch nicht vollständig zu wirken: Die Tageszeitung berichtete nach einer umfassenden Recherche, dass die Standortgemeinden von Windparks in Brandenburg mitunter nur einen kleinen Teil der Gelder erhalten, die ihnen zustehen. Bußgelder seien dafür noch nicht verhängt worden.

Kritik an dem neuen Gesetz kam vom Landesverband der Erneuerbaren Energien und der Landesgruppe des Verbands kommunaler Unternehmen. Die deutlich höhere Sonderabgabe für Windenergie-Anlagen überschreite für viele Unternehmen die wirtschaftliche Belastungsgrenze, erklärten sie gemeinsam.

Damit würden Brandenburger Unternehmen im Bundesvergleich überproportional belastet. Auch die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2026 sei viel zu kurz.

 

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