In Sachsen-Anhalt ist der Ausbau von Solar- und Windparks schon weit vorangekommen. Bisher gab es allerdings noch keine Verpflichtung für die Betreiber, die Standortgemeinden an den Stromerlösen zu beteiligen. Das hat der Landtag nun geändert.

 

Windparks bei Aschersleben. Foto: Stefan Schroeter

Die Standortgemeinden von Solar- und Windparks müssen künftig auch in Sachsen-Anhalt an den Stromerlösen beteiligt werden. Das hat der Landtag heute mit dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz beschlossen.

Das Gesetz sieht eine Mindestbeteiligung vor, die sich an der installierten Leistung der jeweiligen Anlage bemisst. In Jahren mit guter Stromproduktion kann die Beteiligung auch höher ausfallen.

Wie das Energieministerium mitteilte, sollen künftig bei Windenergieanlagen jährlich mindestens 5.500 Euro pro Megawatt Nennleistung an die Kommunen fließen. Für ein modernes 5-Megawatt-Windrad seien das mindestens 27.500 Euro.

In ertragreichen Jahren könne der Betrag aber auch höher ausfallen: Denn die tatsächlich erzeugte Strommenge wird mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Ab 1.834 Volllaststunden pro Jahr werde der Sockelbetrag überschritten – und die Kommune dürfe sich über noch höhere Einnahmen freuen.

Das Ministerium nannte ein Rechenbeispiel für ein Windrad, das in einem Jahr mit 2.800 Volllaststunden läuft und der Kommune 42.000 Euro einbringt.

Rechenbeispiel:

2.800 Stunden x 5.000 Kilowatt x 0,003 Euro je Kilowattstunde = 42.000 Euro

 

Beteiligungsgelder aus Solaranlagen

Bei Fotovoltaik-Freiflächenanlagen können Kommunen mit mindestens 2.500 Euro pro Megawatt-Peak planen. Bei einer Anlage mit einer installierten Spitzenleistung von 5 Megawatt fließen also mindestens 12.500 Euro jährlich.

Ab 834 Volllaststunden im Jahr wird dieser Sockelbetrag überschritten, weil auch hier die tatsächlich erzeugte Strommenge mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet wird. Bei 1.000 Vollaststunden würden so 15.000 Euro in der Gemeindekasse landen.

Rechenbeispiel:

1.000 Stunden x 5.000 Kilowatt x 0,003 Euro je Kilowattstunde = 15.000 Euro

 

Die Zahlungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen, die ab 1. Oktober 2025 in Betrieb genommen werden. Sie umfasst auch Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Bestandsanlagen sind ausgenommen.

Bei Windenergieanlagen haben Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern einen Anspruch auf die Zahlungen. Bei Fotovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten diejenigen Gemeinden das Geld, auf deren Gebiet die Anlage steht. Sie können die Mittel in Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze investieren.

 

Individuelle Modelle

Das Gesetz erlaubt auch individuelle Beteiligungsmodelle, die vergünstigte Bürgerstromtarife oder pauschale Zahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner vorsehen. Gemeinden und Betreiber können diese Modelle eigenständig aushandeln.

Energieminister Armin Willingmann (SPD) verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt beim Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit zu den Vorreitern zählt. Diese Position dürfe nicht aufgegeben werden. Weiter sagte er:

„Wir wollen, dass die Menschen im Land von sauberer Energieerzeugung profitieren und Unternehmen wie Investoren darauf vertrauen können, mit regenerativer Energie versorgt zu werden. … Mit dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz schaffen wir dafür jetzt einen klaren und verbindlichen Rahmen …“

 

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