Das nordöstlichste Bundesland hatte vor neun Jahren die Pionierarbeit dafür geleistet, dass Bürger und Gemeinden an nahen Windparks beteiligt werden können. Nun sollen die Regelungen verbessert und auch Solarparks einbezogen werden.

 

Windpark in Mecklenburg-Vorpommern. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine Neufassung des Bürger- und Gemeinde-Beteiligungsgesetzes beschlossen. Es soll bessere Möglichkeiten bieten, Bürger und Gemeinden an den Stromerlösen von Solar- und Windparks zu beteiligen. Eine weitere Absicht ist, die Wirtschaft von bürokratischen Auflagen zu entlasten.

Wie das Klimaschutz- und Umweltministerium weiter mitteilte, sollen die Gemeinden bei Windenergieanlagen gemäß einem Standardmodell 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen demnach zusätzlich Stromgutschriften oder Haushalts-Direktzahlungen in gleicher Höhe. Die Beteiligung muss jeweils mindestens 0,2 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Möglich sind auch Direktzahlungen an Gemeinden. Außerdem können sie den Kauf von Anlagen aushandeln und so selbst zu Betreibern von Windenergieanlagen werden.

Der neue Gesetzentwurf bezieht auch Windenergieanlagen ein, die mit dem sogenannten „Repowering“ errichtet werden. Dabei werden kleinere alte Anlagen durch leistungsstarke neue Anlagen ersetzt.

Die Regelungen gelten nun ebenso für große Fotovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt installierter Leistung. Sie waren bisher nicht von den Beteiligungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern erfasst.

Der Gesetzentwurf des Kabinetts muss nun noch in den Landtag eingebracht und dort beraten und beschlossen werden. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU verfügt dort über eine Mehrheit der Sitze.

 

Verfassungsgemäße Pionierarbeit

Mecklenburg-Vorpommern hatte im Jahr 2016 die Pionierarbeit dafür geleistet, dass Bürger und Gemeinden an nahen Windparks beteiligt werden können. Das damals beschlossene Bürger- und Gemeinden-Beteiligungsgesetz stieß zunächst auf starken Widerstand der Windenergie-Branche: Ein Unternehmen klagte dagegen bis zum Bundes-Verfassungsgericht. Dort wurde das Paragrafenwerk dann allerdings als verfassungsgemäß beurteilt.

Die Regelungen und Beteiligungsmodelle des neuartigen Gesetzes galten zunächst als kompliziert und schwierig umzusetzen. Dennoch werden danach inzwischen jährlich 6,2 Millionen Euro an Gemeinden und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ausgezahlt, berichtet das Klimaschutz- und Umweltministerium. Es rechnet damit, dass diese Summe mit den neuen Rahmenbedingungen deutlich steigen wird.

Inzwischen sind zahlreiche Bundesländer dem Beispiel gefolgt und haben eigene Beteiligungsgesetze für Solar- und Windparks beschlossen. Zuletzt kam Sachsen-Anhalt dazu. Bayern arbeitet derzeit daran.

 

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