Fernwärme gilt als eine Schlüsseltechnologie für die Wärmewende und ist gleichzeitig ein Monopolmarkt mit teilweise hohen Preisen. Verbraucherschützer wollen deshalb die Preiskontrolle stärken, doch das erweist sich als schwierig.

 

Fernwärme-Ausbau in Leipzig. Foto: Stefan Schroeter

Die Fernwärmepreise unterscheiden sich regional sehr stark. Das ergab eine Auswertung von 576 Fernwärmenetzen, die der VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband im April 2025 vorgenommen hat.

Demnach liegt in fast jedem zehnten Wärmenetz der Fernwärme-Preis für Mehrfamilienhäuser bei 25 Cent je Kilowattstunde oder höher. Das ist deutlich mehr als der mittlere Effektivpreis, der mit 17 Cent beziffert wurde. In einem Viertel der Wärmenetze gibt es günstigere Preise, die unter 15 Cent liegen.

Diese Preisunterschiede können sich für einen Haushalt in einem typischen Mehrfamilienhaus mit mehreren hundert Euro pro Jahr bemerkbar machen. So zahlt ein Haushalt bei einem Preis von 25 Cent etwa 770 Euro mehr, als wenn der mittlere Preis von 17 Cent gelten würde.

Diese Preise sind Brutto-Mischpreise, bei denen der Jahres-Gesamtpreis durch die Wärmeabnahme geteilt wird. Als Datengrundlage nutzten die Verbraucherschützer dabei die Preistransparenz-Plattform der Fernwärmebranche.

Hier können Fernwärme-Anbieter freiwillig ihre Preisdaten zur Verfügung stellen. Die Plattform soll mehr als die Hälfte des Fernwärme-Absatzes in Deutschland abdecken.

VZBV-Energieexperte Florian Munder wies darauf hin, dass es sich bei Fernwärme um einen Monopolmarkt handelt. Hier sind Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertragskonditionen ihres Versorgers weitgehend ausgeliefert. Sie können ihren Anbieter nicht wechseln.

 

Preisobergrenze mit Aufsicht

Munder schlug deshalb vor, eine Preisobergrenze einzuführen, die von einer bundesweiten Preisaufsicht überwacht wird. Die Obergrenze solle sich an den Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe orientieren, sagte er gestern bei einer Veranstaltung der Berliner Energietage.

Bezahlbare Fernwärme bezeichnete er als wichtigen Baustein für das Gelingen der Wärmewende. Seiner Ansicht nach sollten aber grundsätzlich nur solche Wärmenetze gebaut werden, bei denen Verbraucher vergleichbare Kosten wie bei einer Wärmepumpe haben.

Um einen fairen Vergleich zwischen diesen beiden Schlüsseltechnologien zu ermöglichen, müssten Wärmenetze vergleichbare Fördermittel wie dezentrale Heizungen erhalten. Das sei derzeit nicht der Fall, sagte Munder.

Die Forderung nach einer bundesweiten Preisaufsicht wird vom Deutschen Mieterbund unterstützt. Referentin Anna Wolff bezeichnete auch den Vorschlag einer Preisobergrenze als interessant. Sie wies darauf hin, dass Fernwärme überwiegend an Mieterhaushalte geliefert wird, von denen wiederum die meisten über geringe Einkommen verfügen. Bezahlbarer Wohnraum sei eine der drängendsten Fragen.

Die Kosten der Wärmewende müssten gesellschaftlich fair verteilt werden, sagte Wolff. Der Klimaschutz sei eben auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der VKU Verband Kommunaler Unternehmen lehnt den VZBV-Vorschlag für eine Preisaufsichtsbehörde dagegen entschieden ab, sagte ihr Fernwärme-Experte Jan Wullenweber. Es gehe vielmehr darum, die bestehende Preisaufsicht durch die Kartellbehörden zu stärken und zu verbessern.

Wullenweber wies darauf hin, dass sich die Branche in einer Hochlauf-Phase befindet, in der die Unternehmen Milliardenbeträge investieren müssen. Dazu brauchten sie Investitions- und Planungssicherheit. Eine Debatte über eine neue Preisaufsichts-Behörde führe dabei zu einer großen Verunsicherung.

 

Zwei unvollendete Verordnungen

Um Verbraucher- und Versorgerinteressen besser als bisher auszugleichen, hatte schon die bisherige Bundesregierung einige gut überschaubare Reformschritte geplant. So wollte das bündnisgrün geführte Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Fernwärme-Verordnung überarbeiten.

Damit sollten die Anbieter zu mehr Transparenz angehalten werden und zum Beispiel Musterrechnungen im Internet veröffentlichen. Außerdem war geplant, dass die Preisänderungsklauseln in den Verträgen konkretisiert werden müssen. So sollten Preisanpassungen transparenter gemacht und an die Kostenentwicklung der tatsächlich eingesetzten Energieträger gebunden werden.

Das FDP-geführte Justizministerium war dafür zuständig, den Paragrafen 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die mit ihm verbundene Wärmeliefer-Verordnung anzupassen. Das hätte den Wärmenetzausbau im Mietwohnungs-Bestand erleichtern und ein bezahlbares, klimaneutrales Heizen mit erneuerbaren Energien und Abwärme ermöglichen können.

Beide Gesetzesprojekte konnte die bisherige Bundesregierung nicht mehr umsetzen, weil es nicht gelang, die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Verbände auszugleichen. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/CSU und SPD heißt es nun dazu:

„Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen.“

 

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