Im Bundesland Brandenburg soll eine Solarpflicht dazu beitragen, die Dächer kommunaler Gebäude für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie zu erschließen. In Potsdam und Cottbus verstärkt sie eine schon bestehende Entwicklung. In der Stadt Brandenburg zeigt sich die Verwaltung eher skeptisch.

 

Solardach auf einem Schulgebäude. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Wenn in Potsdam die Sonne scheint, kann die Rosa-Luxemburg-Grundschule ihren eigenen Solarstrom produzieren. Seit drei Jahren sind ihre Dächer mit Fotovoltaik-Anlagen ausgerüstet, die insgesamt eine Spitzenleistung von 95 Kilowatt peak haben.

Bei gutem Wetter liefern sie erneuerbaren Strom, der teilweise in der Schule selbst verbraucht wird. Wenn Stromüberschüsse anfallen, werden sie ins Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist.

Demnächst soll es hier noch mehr Strom vom Dach geben: Im laufenden Jahr 2025 ist nun auch für die neugebaute Sporthalle der Schule eine Fotovoltaik-Anlage mit 40 kWp geplant. Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit.

Den Solarausbau auf kommunalen Dächern betreibt die Stadt Potsdam mit System: Beim Neubau öffentlicher Gebäude achtet die Verwaltung darauf, dass auf der technisch nutzbaren Dachfläche möglichst fotovoltaische Anlagen errichtet werden.

Außerdem prüft sie kontinuierlich, welche kommunalen Dachflächen sich für die Solarstrom-Produktion eignen. Dabei will sie künftig auch Fassaden berücksichtigen.

Damit ist sie bisher gut vorangekommen: Auf Schulen, Sporthallen und Feuerwachen sind bisher 21 Fotovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von insgesamt 1.440 kWp errichtet worden.

Bei diesem Solarausbau nutzt die Verwaltung ein sogenanntes Energieliefer-Contracting. Dabei verpachtet ihr KIS Kommunaler Immobilien Service die Dachflächen an Projektpartner wie die Stadtwerke-Tochter Energie und Wasser Potsdam. Der Projektpartner baut und betreibt die Anlagen und liefert den erzeugten Strom an KIS.

 

Die Vorteile kommunaler Solardächer

Städte wie Potsdam verfügen über zahlreiche Gebäude mit großen Dachflächen, die in vielen Fällen mit Solarstrom-Anlagen ausgerüstet werden können. Das hat viele Vorteile. Dazu gehört, dass die versiegelten Flächen der Gebäude auf diese Weise einen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt leisten.

Der fossilfrei erzeugte Solarstrom trägt dazu bei, dass die Städte ihre Kohlendioxid-Emissionen senken und die selbst gesteckten Klimaschutz-Ziele erreichen können. Damit haben sie auch eine Vorbildwirkung für andere große Gebäudeeigentümer.

Wenn Solarstrom am Ort des Verbrauchs erzeugt wird, entlastet das die Stromnetze und stärkt die Versorgungssicherheit. Bei guter Planung ist der selbst erzeugte Solarstrom langfristig auch wirtschaftlich günstiger als der Strombezug von einem externen Lieferanten. Außerdem bietet er einen Schutz vor steigenden Energiepreisen.

Um diese Vorteile zu erschließen, haben die meisten Bundesländer inzwischen eine Solarpflicht eingeführt. Je nach Land gelten dabei recht unterschiedliche Regelungen.

Unter den ostdeutschen Flächenländern geht Brandenburg voran. Hier gilt seit Juni 2024 eine Solarpflicht, wenn öffentliche und gewerbliche Gebäude neu gebaut oder ihre Dächer erneuert werden.

Das ist eher ein zusätzlicher Impuls für die Solardach-Praxis in der Landeshauptstadt Potsdam, die mit 188.000 Einwohnern zugleich die größte Stadt Brandenburgs ist. Hier rechnet die Stadtverwaltung ohnehin damit, dass künftig deutlich mehr Fotovoltaik-Anlagen auf die kommunalen Dächer geschraubt werden. Durch die Solarpflicht könnte sich diese Entwicklung nach ihrer Einschätzung weiter verstärken.

 

Solarfassaden in Cottbus

Auf die Anforderungen der Solarpflicht stellt sich auch die Stadtverwaltung von Cottbus ein, mit 99.900 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landes. Wie sie auf Anfrage mitteilte, werden für alle Neubauten, Sanierungen und Dacherneuerungen von Schulen, Kitas und Sporthallen nun auch Fotovoltaik-Anlagen eingeplant – möglichst kombiniert mit Gründächern.

Gegenwärtig plant die Verwaltung fünf derartige Vorhaben auf einer Schule, zwei Kitas und zwei Sporthallen. Die Anlagenleistungen reichen dabei von 11 – 99 kWp.

Derzeit gibt es in Cottbus neun Solarstrom-Dachanlagen auf kommunalen Schulgebäuden, Kindertagesstätten und auf dem Rathaus. Diese Anlagen verfügen über insgesamt 440 kWp Spitzenleistung. Sie wurden an Unternehmen und einen Verein verpachtet. Den produzierten Solarstrom speisen sie vollständig ins öffentliche Netz ein.

Im letzten Jahr 2024 sind auch zwei neue stadteigene Fotovoltaik-Anlagen mit insgesamt 30 kWp fertiggestellt worden. Sie befinden sich an den Südfassaden einer Sporthalle und einer Schulaula. Diese Anlagen sind bewusst nicht auf den Dächern, sondern an den Fassaden installiert worden, um den Strom im Jahresverlauf gleichmäßiger zu erzeugen.

Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass die senkrechten Fassaden-Anlagen im Winter bei einer tiefstehenden Sonne etwas mehr Strom produzieren können als Dachanlagen. Dafür dürfte es etwas weniger Ertrag im Hochsommer geben. Dann brauchen die Gebäude auch weniger Strom, weil Sommerferien sind.

Der Strom, den diese Anlagen in den übrigen Monaten erzeugen, wird weitgehend in den Schulgebäuden selbst verbraucht. Sie produzieren tagsüber Strom, wenn auch der Schulbetrieb am größten ist.

Einen weiteren Vorteil der Fassaden-Anlagen sieht die Stadtverwaltung darin, dass sie gut sichtbar sind. Damit können sie den Schülerinnen und Schülern den auch pädagogisch wertvollen Willen der Stadt zur regenerativen Stromerzeugung zeigen.

 

Skepsis in der Stadt Brandenburg

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist mit 73.900 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Landes Brandenburg. Hier steht der Bau von Solarstrom-Anlagen auf kommunalen Gebäuden noch am Anfang. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, betreibt sie selbst lediglich eine Anlage auf einem Clubgebäude mit 3,56 kWp.

Außerdem ist die verpachtete Dachfläche einer Schule mit einer Bürger-Solaranlage ausgestattet. Dazu kommen auf anderen Gebäuden zwei weitere Anlagen, die sich ebenfalls nicht im Eigentum der Stadt befinden.

Ein aktuelles Solarstrom-Projekt für stadteigene Gebäude gibt es derzeit nicht. Die Stadtwerke Brandenburg prüfen allerdings, welche kommunalen Dächer genutzt werden können.

Die neue Solarpflicht sieht die Stadtverwaltung eher skeptisch. Nach ihrer Ansicht wird sie unweigerlich zu einer Verteuerung von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen führen und letztlich Investitionen in die kommunale Infrastruktur verhindern.

Diese Verteuerung könnte bewirken, dass die Stadt ihre Dächer oder auch ganze Gebäude nicht mehr grundhaft saniert, sondern nur noch repariert. Damit würde sie vermeiden, dass die Solarpflicht ausgelöst wird.

Vorzugsweise würde die Stadt ihre Solarpflicht gerne dadurch erfüllen, dass sie ihre Dächer weiter anderen Nutzern für die Solarstrom-Erzeugung zur Verfügung stellt. Allerdings sieht die Verwaltung hier auch die Schwierigkeit, dass die Dachnutzung relativ aufwendig ist. Für Stromerzeuger sei es im Zweifel deutlich billiger, auf landwirtschaftliche oder ungenutzte Flächen zurückzugreifen.

 

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