Im Juni hatte es der Bundesrat noch klar abgelehnt, den Strompreis mit einer weiteren Umlage für neue Versorgungssicherheits-Kraftwerke zu belasten. Doch nun verzichtet das Länderparlament darauf, einen Einspruch gegen das vorbereitende Gesetz einzulegen.

 

Das Heizkraftwerk Leipzig Süd wird mit Erdgas betrieben und ist für den Einsatz von Wasserstoff vorbereitet. Archivfoto 2023: Stefan Schroeter

Der Bundesrat hat darauf verzichtet, einen Einspruch gegen das Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (Strom-VKG) einzulegen. Zuvor hatte das Länderparlament noch im Juni 2026 mehrere Bestimmungen des Gesetzentwurfs deutlich kritisiert. 

Dieses Gesetz hatte der Bundestag dann Anfang Juli 2026 beschlossen. Dabei sind einige Änderungsvorschläge der Länder berücksichtigt worden, andere auch nicht. Dass sie auf einen Einspruch verzichten, könnte daran liegen, dass sie den Bau neuer Versorgungssicherheits-Kraftwerke nicht verzögern wollen.

Das Strom-VKG soll es ermöglichen, bis zum Jahr 2031 eine größere Anzahl neuer, gut steuerbarer Stromerzeuger zu bauen und danach zu betreiben. Dabei dürfte es sich überwiegend um Erdgas-Kraftwerke handeln. Ihre Aufgabe ist, beim Übergang zu einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem die wetterbedingt schwankende und regional unterschiedliche Stromerzeugung auszugleichen.  

So sollen sie die Versorgungssicherheit im Stromsystem gewährleisten. Die jährlichen Kosten dafür werden im Gesetz mit bis zu drei Milliarden Euro beziffert, die durch eine neue Umlage von den Stromkunden bezahlt werden sollen. Nach vorläufigen Schätzungen könnte dadurch der Strompreis um einen halben oder einen ganzen Cent je Kilowattstunde steigen. 

Wie diese neue Strompreis-Umlage konkret ausgestaltet werden soll, ist allerdings im jetzt beschlossenen Gesetz noch nicht geregelt. Das will die Bundesregierung mit einem künftigen Gesetzesprojekt nachholen. 

Der Bundesrat hatte es noch im Juni klar abgelehnt, eine solche Umlage einzuführen und damit den Strompreis zusätzlich zu belasten. Diese Kritik hat er nun allerdings nicht wiederholt, nachdem der Bundestag das Gesetz mit dem vorläufigen Umlagenplan beschlossen hatte.

 

Klimaneutraler Betrieb bleibt unklar

Im Juni hatte das Länderparlament auch noch festgestellt, dass es an klaren Vorgaben dazu fehlt, wie die neuen Anlagen künftig in einen klimaneutralen Betrieb übergehen sollen. Diese klaren Vorgaben fehlen auch weiterhin in dem beschlossenen Gesetz. Dennoch hat sich der Bundesrat dazu nun nicht mehr geäußert.

Die Länder hatten sich außerdem dafür eingesetzt, dass in den bevorstehenden Ausschreibungen auch Biogas- und Biomasse-Anlagen berücksichtigt werden. Ebenso wollten sie Stromspeicher und eine gezielte Steuerung der Stromnachfrage besser einbezogen sehen. 

Zumindest für Batteriespeicher sind die Ausschreibungsbedingungen im Gesetz noch verbessert worden. Auch für sogenannte „Kleinanlagenpools‟, zu denen Biogas- und Biomasse-Anlagen zusammengefasst werden könnten, soll es Erleichterungen geben. Dafür müssen allerdings erst noch die „regulatorischen Voraussetzungen‟ geschaffen werden.

 

Sicherheit für den Norden und Osten

Ein wichtiger Punkt ist auch die regionale Verteilung der Versorgungssicherheits-Kraftwerke. Auf Initiative der ostdeutschen Länder hatte sich der Bundesrat dafür eingesetzt, dass sich mindestens ein Drittel dieser Stromerzeuger im Norden und Osten des Landes befinden soll – dem sogenannten „netztechnischen Norden‟. 

Dieses Anliegen ist im beschlossenen Gesetz mit einem geänderten Ausschreibungs-Ablauf berücksichtigt worden. Ohne diese Änderung wäre es möglich gewesen, dass deutlich mehr als zwei Drittel oder sogar alle Versorgungssicherheits-Kraftwerke im „netztechnischen Süden‟ angesiedelt werden. 

Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker (Bündnis90/Grüne) kritisierte im Bundesrat, dass das Gesetz keinen Zeitplan für den Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe enthält. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es im Gesetzgebungs-Prozess bereits einen Zeitverzug von zwei Jahren gegeben habe. Nun sei es richtig, diesen Weg zu gehen.

Auch Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) hält es für wichtig, das Gesetzgebungs-Verfahren jetzt abzuschließen, damit der Zeitplan für die bevorstehenden Ausschreibungen eingehalten werden kann. Hier sieht er eine aussichtsreiche Chance für das Kraftwerk Schkopau, erfolgreich teilzunehmen. Dieses Braunkohle-Kraftwerk ist für die Chemieindustrie der Region wichtig, muss aber im Jahr 2034 stillgelegt werden.

Gleichzeitig kündigte Willingmann an, sich weiter für die Umstellung der Gaskraftwerke auf Wasserstoff einzusetzen. Als Zielgrößen nannte er zwei Gigawatt im Jahr 2035 und fünf Gigawatt im Jahr 2038.

 

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