Neue steuerbare Stromerzeuger sollen künftig die Versorgungssicherheit im Stromsystem gewährleisten. Das Geld dafür will die Bundesregierung bei den Stromkunden einziehen. Die Länder finden dieses Finanzierungsmodell nicht gut.

 

Das Foto zeigt im Vordergrund einen Solarpark mit dunkelblauen Modulreihen. Im Hintergrund ist eine Biogas-Anlage mit runden, weißen Großbehältern zu sehen.

Strom aus Biogas kann dazu beitragen, die wetterabhängige Stromerzeugung aus Solarparks auszugleichen. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Der Bundesrat lehnt die Einführung einer neuen Umlage auf den Strompreis ab. Das geht aus einer Stellungnahme des Länderparlaments hervor, die sich auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz bezieht.

Dieses Gesetz soll es ermöglichen, eine größere Anzahl neuer, gut steuerbarer Kraftwerke zu bauen und zu betreiben. Dabei dürfte es sich überwiegend um Erdgas-Kraftwerke handeln. Ihre Aufgabe ist, beim Übergang zu einem zunehmend erneuerbaren Energiesystem die wetterbedingt schwankende und regional unterschiedliche Stromerzeugung auszugleichen.

So sollen sie die Versorgungssicherheit im Stromsystem gewährleisten. Die jährlichen Kosten dafür beziffert die Bundesregierung mit bis zu drei Milliarden Euro, die sie durch eine neue Umlage von den Stromkunden bezahlen lassen will.

In der Stellungnahme des Bundesrats heißt es nun dazu,

„Erschwingliche Strompreise sind nach Auffassung des Bundesrates für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Erreichung der Klimaziele durch die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärmeerzeugung elementar. ... Der Bundesrat lehnt die Einführung einer neuen Umlage zur Finanzierung der Bereitstellung neuer Kapazitäten ab. …“

Dabei begrüßt es das Länderparlament allgemein, dass die Bundesregierung den Bau von neuen steuerbaren Stromerzeugern ermöglichen will. Es lehnt allerdings nicht nur das Finanzierungsmodell ab, sondern schlägt auch noch eine Reihe von weiteren Änderungen vor.

 

Übergang in den klimaneutralen Betrieb

So stellen die Bundesländer fest, dass es noch an klaren Vorgaben dazu fehlt, wie die neuen Anlagen künftig in einen klimaneutralen Betrieb übergehen. Erdgas-Kraftwerke sollen zwar für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Ein Anreizsystem für die künftige Dekarbonisierung der Stromerzeuger werde allerdings nicht definiert. Die Länder fordern daher, einen Transformationspfad für die geplanten Ausschreibungen zu schaffen.

Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass in den bevorstehenden Ausschreibungen auch Biogas- und Biomasse-Anlagen berücksichtigt werden. Ebenso möchten sie Stromspeicher und eine gezielte Steuerung der Stromnachfrage besser einbezogen sehen.

 

Regionale Verteilung der Standorte 

Den Ländern Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist es besonders wichtig, dass die Standorte für neue Versorgungssicherheits-Kraftwerke fair und gezielt verteilt werden.

Die Ausschreibungen für die neuen Versorgungssicherheits-Kraftwerke sind so angelegt, dass Standorte im sogenannten „netztechnischen Süden‟ vorrangig berücksichtigt werden. Dazu gehört neben den süddeutschen Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland auch das westdeutsche Nordrhein-Westfalen.

Für diese verbrauchsstarken Regionen sind zwei Drittel der neuen Versorgungssicherheits-Kraftwerke vorgesehen. Ein „Südbonus‟ in den Ausschreibungen könnte allerdings gemeinsam mit anderen energiewirtschaftlichen Effekten dazu führen, dass dort sogar deutlich mehr als zwei Drittel der neuen Stromerzeuger gebaut werden.

 

Teilausschreibungen statt Südbonus

Für das übrige Bundesgebiet, einschließlich Ostdeutschland, würden dann nur noch wenige neue Versorgungssicherheits-Kraftwerke bleiben. Dabei gibt es auch hier einen großen Bedarf an gut regelbaren Kraftwerken, die das Stromsystem stabilisieren und nach einem möglichen Stromausfall wieder aufbauen können.

Der Bundesrat will nun auf Antrag der ostdeutschen Länder erreichen, dass die Kraftwerks-Standorte nicht durch den „Südbonus‟ aufgeteilt werden, sondern gezielt durch zwei getrennte Ausschreibungen. Dabei sollen in einer Teilausschreibung zwei Drittel der Stromerzeuger in den „netztechnischen Süden‟ vergeben werden. Ein Drittel bliebe für eine zweite Teilausschreibung reserviert, die das übrige Bundesgebiet betrifft.

 

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