Für Unternehmen mit hohem Kohlendioxid-Ausstoß gibt es neuerdings weniger kostenlose Emissionszertifikate. Die Europäische Kommission will sie deshalb mit einem neuen Fonds unterstützen. Der Rechnungshof hat das Konzept dafür untersucht und einige Widersprüche aufgedeckt.

 

Der Ausstoß von Treibhausgasen soll wirksam vermindert und nicht in andere Regionen verlagert werden. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Die Europäische Kommission will den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit einem zeitweiligen Dekarbonisierungsfonds unterstützen. Der Europäische Rechnungshof hat das Konzept dafür untersucht und mehrere Widersprüche und Unklarheiten benannt. Insbesondere sieht er Risiken für eine zweckgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Gelder.

Mit dem Dekarbonisierungsfonds sollen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union unterstützt werden, deren Produktion in andere Länder mit schwächeren Emissionsregeln verlagert werden könnte. Dieser Effekt ist auch unter dem englischsprachigen Fachbegriff „Carbon Leakage‟ bekannt. Der Fonds zielt dabei auf Kohlendioxid-intensive Unternehmen aus der Düngemittel-, Aluminium-, Eisen- und Stahlbranche.

Diese Unternehmen erhalten bereits kostenfreie Emissionszertifikate für den Ausstoß von Treibhausgasen. Seit Januar 2026 bekommen sie schrittweise weniger Zertifikate kostenlos zugeteilt und sollen diese nach 2034 vollständig bezahlen.

Gleichzeitig entfaltet seit Januar 2026 auch das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (Englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) eine praktische Wirkung. Den Importeuren von Waren, die außerhalb der EU mit hohen CO2-Emissionen hergestellt wurden, werden nun CBAM-Zertifikate für diese Emissionen berechnet. Der Verkauf dieser CBAM-Zertifikate beginnt erst später, wahrscheinlich im Februar 2027.

Für eine Übergangszeit der Jahre 2026 und 2027 sollen die Einnahmen daraus an die Mitgliedstaaten fließen. Die EU-Kommission will sie dazu verpflichten, ein Viertel davon in den Dekarbonisierungsfonds einzuzahlen und ihn so zu finanzieren.

 

Unklarer Beitrag zur Dekarbonisierung

Der Rechnungshof weist nun auf Widersprüche und Risiken im Konzept der Kommission hin. „Es bleibt unklar, inwieweit der Fonds tatsächlich zu neuen Investitionen in die Dekarbonisierung beitragen kann‟, sagte Mitglied Keit Pentus-Rosimannus heute bei einer Online-Pressekonferenz.

Um vom Fonds unterstützt zu werden, sollen die Unternehmen einige Bedingungen erfüllen, die auch schon für die Zuteilung der kostenlosen Zertifikate gelten. Dazu gehören Energiesparmaßnahmen oder verbindliche Ziele für die Klimaneutralität.

Allerdings sind die Bedingungen des Fonds großzügiger gestaltet. Dazu kommt, dass die Zahlungen aus dem Fonds anhand früherer Produktionsdaten berechnet werden sollen.

Wie sich das auf die Bereitschaft der Unternehmen auswirken könnte, in die Dekarbonisierung ihrer Produktion zu investieren, hat die Kommission nicht untersucht. Sie hat auch keine Schätzungen dazu vorgelegt, welche zusätzlichen Dekarbonisierungs-Investitionen durch den Fonds ausgelöst werden könnten.

 

Unsichere Finanzierung

Auch das Finanzierungskonzept wirft Fragen auf. So rechnet die EU-Kommission damit, dass dem Fonds in zwei Jahren insgesamt Einnahmen von 632 Millionen Euro zufließen könnten. Für Ausgaben sind dagegen nur 265 Millionen Euro eingeplant.

Bei einem solchen Ungleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben zweifeln die Prüferinnen und Prüfer an der Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten ein Viertel ihrer CBAM-Einnahmen in den Fonds einzahlen sollen. Auch die geschätzten Zahlen selbst halten sie für höchst unsicher.

Denn die Einnahmen hängen davon ab, wie sich die künftigen Zertifikatepreise entwickeln und wie viele CBAM-Zertifikate verkauft werden. Die möglichen Ausgaben werden durch die Produktionsdaten der unterstützungsberechtigten Unternehmen bestimmt. Hier fehlen noch wichtige Daten, besonders für kleine Unternehmen.

Dazu kommt, dass die Mitgliedstaaten schon im März 2028 den ersten Jahresbeitrag von geschätzten 308 Millionen Euro in den Fonds einzahlen sollen. Dann würde dieses Geld dort mehr als ein Jahr lang auf dem Konto bleiben, bevor es im Jahr 2029 eine Vergaberunde gibt und Unterstützungen an Unternehmen ausgezahlt werden.

Die EU-Kommission habe nicht dargelegt, wie sie mit diesen Werten umgehen will, kritisiert der Rechnungshof. Die Prüfer schlagen daher vor, dass die Mitgliedstaaten beide Jahresbeiträge zusammen als Einmalzahlung im Jahr 2029 abführen.

 

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