In der Sicherheitsbereitschaft werden ausgediente Kraftwerksblöcke über sieben Jahre schrittweise stillgelegt. Ihre Betreiber erhalten dafür Vergütungen, die voraussichtlich etwas reichlicher ausfallen, als bisher bekannt war.

KW Jaenschwalde 2 2014 gross

Im Braunkohle-Kraftwerk Jänschwalde dienen derzeit zwei Blöcke als letzte Absicherung der Stromversorgung. Archivfoto 2014: Stefan Schroeter


Die allmähliche Stilllegung von ausgedienten Braunkohle-Kraftwerken in den Jahren 2016 bis 2023 wird die Stromkunden voraussichtlich insgesamt 1,65 Milliarden Euro kosten. Das ergab eine Anfrage bei der BNA Bundesnetzagentur, von der die Vergütungen für die sogenannte Sicherheitsbereitschaft festgelegt werden. An die Kraftwerks-Betreiber ausgezahlt werden sie von den Betreibern der Strom-Übertragungsnetze. Die Netzbetreiber legen die Kosten dafür wiederum auf die Netzentgelte um, die in den Strompreis eingehen. Damit bezahlen letzten Ende die Stromkunden die Vergütungen für die Betreiber der alten Kraftwerke.

 

Die Sicherheitsbereitschaft war von Bundesregierung und Bundestag in den Jahren 2015 und 2016 eingeführt und gesetzlich verankert worden. Das Ziel war, den nationalen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und so noch das Klimaziel für das Jahr 2020 zu erreichen. Dabei sollten die Kraftwerksbetreiber Vattenfall (später Leag), Mibrag und RWE Power schrittweise acht besonders alte Braunkohle-Kraftwerksblöcke zunächst vorläufig aus dem Markt nehmen und für jeweils vier Jahre als letzte Absicherung der Stromversorgung bereithalten. Danach werden sie endgültig stillgelegt.

 

Erlöse und Auslagen

Die Gesamtkosten für die Sicherheitsbereitschaft waren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zunächst mit 1,61 Mrd. Euro beziffert worden. Diese Summe bezog sich auf die Vergütungen für Erlöse aus dem Stromverkauf, die den Kraftwerksbetreibern in den vier Jahren der Sicherheitsbereitschaft entgangen sein sollen. Vor einem Jahr wurde dann bekannt, dass der Kraftwerksbetreiber Mibrag für sein niedersächsisches Kraftwerk Buschhaus nicht nur Vergütungen von 249 Mio. Euro für entgangene Stromverkäufe geltend machen konnte. Zusätzlich beanspruchte er auch noch erfolgreich eine Auslagenerstattung von 25 Mio. Euro dafür, dass er dieses Kraftwerk auf die Sicherheitsbereitschaft vorbereitet hatte.

 

Buschhaus war im Oktober 2016 das erste Kraftwerk, das in die Sicherheitsbereitschaft überführt und schließlich im September 2020 endgültig stillgelegt worden war. Inzwischen befinden sich auch die übrigen sieben Kraftwerksblöcke in der Sicherheitsbereitschaft. Bisher gibt es bisher allerdings nur wenige, lückenhafte Informationen dazu, welche Vergütungen die BNA dafür genehmigt hat.

 

So beruft sich RWE Power für seine fünf sicherheitsbereiten Kraftwerksblöcke auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Vergütungsbeschlüsse zu den beiden sicherheitsbereiten Blöcke des Leag-Kraftwerks Jänschwalde hat BNA bisher noch nicht veröffentlicht. Das Kraftwerk Jänschwalde wird von der Lausitz Energie Kraftwerke AG betrieben, die wiederum gemeinsam mit weiteren Lausitzer Braunkohle-Unternehmen unter der Dachmarke Leag agiert.

 

Eine spannende Frage war bisher, ob Leag und RWE Power dem Beispiel von Mibrag folgen und ebenfalls Anträge auf eine zusätzliche Auslagenerstattung stellen würden. Das hätte zu weiteren Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro führen können. Wie von BNA nun zu erfahren war, haben Leag und RWE Power bisher noch keine solchen Anträge gestellt.

 

Nutzen für den Klimaschutz?

Grundsätzlich bleibt weiterhin fraglich, welchen Nutzen die Sicherheitsbereitschaft tatsächlich für einen wirksamen Klimaschutz hat. Denn dafür reicht es nicht aus, deutsche Braunkohle-Kraftwerke stillzulegen. Es müssen vielmehr auch die europaweit gültigen Emissionszertifikate gelöscht werden, die den CO2-Ausstoß aus diesen Kraftwerken erlauben. Sonst führt der sogenannte Wasserbett-Effekt im europäischen Emissionshandel dazu, dass der CO2-Ausstoß sich nur in andere Branchen und europäische Länder verlagert.


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