Ergänzt. Die Länderkammer kritisiert das bestehende Energiepreis-System, bei dem der Ausbau erneuerbarer Energien durch Umlagen auf den Strompreis finanziert wird. Damit würden verzerrte Preissignale für die effiziente Anwendung und Erzeugung von Strom gesetzt. Auch der Bundesrechnungshof fordert eine Reform der Energiepreise.
Solar- und Windpark bei Brehna in Sachsen-Anhalt. Archivfoto 2013: Stefan Schroeter
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen in Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst. Darin kritisiert sie das bestehende Energiepreis-System, bei dem der Ausbau erneuerbarer Energien durch Umlagen auf den Strompreis finanziert wird. Damit werde Strom gegenüber anderen Energieträgern verteuert, so dass verzerrte Preissignale für seine effiziente Anwendung und Erzeugung gesetzt würden. Der Bundesrat hält es für erforderlich, die EEG-Umlage rascher und deutlicher abzuschmelzen. Insbesondere müsse die regenerative Eigen- und Direktstrom-Versorgung davon befreit werden.
Die Länderkammer weist darauf hin, dass in der Öffentlichkeit auch darüber diskutiert wird, die EEG-Umlage auf Null abzusenken. In ihrer Entschließung begrüßt sie diese Absenkung perspektivisch. Gleichzeitig hält sie es für notwendig, eine geeignete Gegenfinanzierung für die gegenwärtigen und zukünftigen Vergütungsansprüche zu schaffen. Diese Gegenfinanzierung könnte nach ihrer Ansicht insbesondere aus steigenden Einnahmen kommen, die sich mit der Bepreisung des Kohlendioxid-Ausstoßes erzielen lassen.
Ob und wann die Bundesregierung dieses Anliegen des Bundesrates aufgreift, entscheidet sie selbst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Unterstützt wurde der Bundesrat zuletzt durch den Bundesrechnungshof. In einem Bericht zur Umsetzung der Energiewende kritisierte er die hohen Strompreise für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Unternehmen. Das setze die Akzeptanz des Generationenprojekts aufs Spiel und gefährde die Wettwebewerbsfähigkeit Deutschlands. Auch der Bundesrechnungshof schlug vor, das System der staatlichen Umlagen und Entgelte grundlegend zu reformieren und so weit wie möglich auf eine CO2-Bepreisung umzustellen.
Der Strompreis wird derzeit deutlich stärker als andere Energieträger von Umlagen und Steuern belastet. Den größten Einfluss hat dabei die EEG-Umlage für Strom aus erneuerbaren Energien. Mit der zunehmenden Produktion von Ökostrom ist sie in den vergangenen Jahren stark gestiegen und begrenzt damit damit auch seine Einsatzmöglichkeiten. Um die EEG-Umlage für das laufende Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde zu stabilisieren, zahlt der Bund einen Zuschuss von 10,8 Milliarden Euro. Ohne diesen Zuschuss würde der Umlagebetrag nach Berechnungen der Übertragungsnetz-Betreiber bei 33,1 Mrd. Euro liegen.
Hindernis für Stromeinsatz
Zu den Einsatzmöglichkeiten, die von der EEG-Umlage begrenzt werden, gehört die Nahwärme-Versorgung mit überschüssigem Windstrom. Dafür hatte das Windenergie-Unternehmen Enertrag im Brandenburger Dorf Nechlin eine Modellanwendung mit einem strombeheizten Wärmespeicher aufgebaut. Hier galt zeitweise eine Ausnahmeregelung innerhalb des Schaufenster-Projekts Windnode, durch die nur eine deutlich verringerte EEG-Umlage auf den Windstrom anfiel.
Diese Ausnahmeregelung läuft nun allerdings aus, so dass Enertrag die Mehrkosten übernehmen musste. Größere Nachfolgeprojekte werden damit zunächst weniger wahrscheinlich. Ähnliches trifft auf Projekte für die Speicherung von Solar- und Windstrom und für seine Nutzung bei der elektrolytischen Produktion von Wasserstoff zu.