Die Übertragungsnetz-Betreiber wollten ihre Höchstspannungs-Leitungen bis zum Jahr 2030 für 79 Milliarden Euro ausbauen. Die Bundesnetzagentur hat nun die meisten Projekte für notwendig erklärt und rechnet mit fast ebenso hohen Investitionskosten.

Strommasten Roehrsdorf gross

Höchstspannungs-Leitungen am Umspannwerk Röhrsdorf bei Chemnitz. Archivfoto 2018: Stefan Schroeter


Die BNA Bundesnetzagentur hat im Dezember 2019 den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 bestätigt. In ihm sind die Pläne der vier deutschen Übertragungsnetz-Betreiber für den weiteren Ausbau ihrer Höchstspannungs-Leitungen bis zum Jahr 2030 festgehalten. Im Vergleich zum bestehenden Bundesbedarfsplan aus dem Jahr 2015 umfasst er 3.600 zusätzliche Trassenkilometer. Der Großteil davon ist als Verstärkung von bereits bestehenden Verbindungen geplant. Aus dem bestätigten NEP erarbeitet BNA nun einen Entwurf zum neuen Bundesbedarfsplan. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, will sie diesen Entwurf noch im Januar erstellen und dem Bundeswirtschaftsministerium vorlegen. Danach kann er im Bundestag beraten und als Gesetz beschlossen werden.

 

Die ÜNB hatten im April 2019 ihren Entwurf für den jetzt bestätigten NEP vorgelegt. Gegenüber dem vorherigen NEP 2017-2030 enthielt er drei zusätzliche Gleichstrom-Verbindungen, die Windstrom aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen zunächst nach Nordrhein-Westfalen und dann weiter nach Baden-Württemberg transportieren sollten. Hinzu kamen zahlreiche kleinere Ausbaumaßnahmen und neuartige Projekte. Außerdem kalkulierten die ÜNB nun mit größeren Kostensteigerungen gegenüber den bisherigen Plänen. Alles in allem ermittelten sie, dass die Investitionskosten für den Netzausbau auf dem Festland von bisher veranschlagten 33 Milliarden auf 61 Mrd. Euro steigen sollten. Hinzu kommen die Ausbaukosten für die Leistungsanbindung von Meeres-Windparks, bei denen die ÜNB mit 18 Mrd. Euro rechneten. Diese Netzausbau-Kosten werden über die Netzentgelte von den Stromkunden bezahlt.

 

Nach umfangreicher Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hat BNA nun 74 neue Ausbaumaßnahmen bestätigt. Darunter ist eine zusätzliche Gleichstrom-Verbindung, die Windstrom von Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen transportieren soll. Die von den ÜNB vorgeschlagene Anschlussverbindung nach Baden-Württemberg gehört dagegen zu den 51 Projekten, die nicht bestätigt wurden.

 

BNA hat keine eigenen Kostenberechnungen für die bestätigten Ausbauprojekte erstellt. Basierend auf den Kostenschätzungen der ÜNB geht die Behörde für den bestätigten NEP Strom 2019-2030 davon aus, dass Kosten von 55 Mrd. Euro für den Netzausbaubedarf an Land anfallen. Das ist etwas weniger, als die ÜNB veranschlagt hatten. Beim Netzausbaubedarf in küstennahen Gewässern rechnet BNA mit 21 Mrd. Euro bis 2030. Das ist etwas mehr, als zunächst im ÜNB-Entwurf stand.

 

Bei den Netzentwicklungs- und Bundesbedarfsplänen gehen Übertragungsnetz-Betreiber, Bundesnetzagentur und Bundesregierung davon aus, dass es weiterhin ein einheitliches deutsches Marktgebiet für den Strom-Großhandel gibt. Dabei werden die wachsenden regionalen Ungleichgewichte durch zunehmend teure Redispatch-Maßnahmen ausgeglichen. In den öffentlichen Konsultationen zum NEP 2019-2030 haben Teilnehmer nun mehrmals vorgeschlagen, als mögliche Alternative auch die Auftrennung des Marktgebietes in mindestens ein nordöstliches und ein südwestliches zu prüfen.

 

Dazu wies BNA darauf hin, dass derzeit keine Marktgebiets-Trennung geplant sei. Der Gesetzgeber habe sich eindeutig zur Aufrechterhaltung des einheitlichen Marktgebietes bekannt. Daher sei dies auch keine Grundlage der Netzentwicklungs-Planung.


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