Der bisherigen Koalitionsregierung aus CDU und SPD war es fünf Jahre lang nicht gelungen, sich auf neue Ausbauziele für erneuerbare Energien in Sachsen zu einigen. In ihrer neuen Koalition mit den Bündnisgrünen unternehmen sie nun den nächsten Versuch.

Windpark Seebenisch gross

Windpark bei Seebenisch, südlich von Leipzig. Archivfoto 2015: Stefan Schroeter


Bei ihren Koalitionsverhandlungen für eine neue Landesregierung in Sachsen haben sich CDU, Bündnis 90 / Grüne und SPD grundsätzlich auf den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien geeinigt. Das geht aus dem Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 hervor, den die Parteien kürzlich veröffentlicht haben. Derzeit befragen sie ihre Mitglieder dazu. „Wir werden unverzüglich das Energie- und Klimaprogramm (EKP) anpassen“, heißt es in dem Dokument. „Zu dessen Kernpunkten gehören ein Ausbauziel für erneuerbare Energien, ein Beteiligungs- und Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und eine Wasserstoffstrategie.“

 

Als Zeitpunkt für diese Fortschreibung des EKP wird der Sommer 2020 genannt. Noch im gleichen Jahr wollen es die Koalitionäre in Kraft setzen und die landesrechtlichen Möglichkeiten für seine rasche Umsetzung schaffen.

 

Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terawattstunden Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 streben die drei Parteien ein Zubau-Zwischenziel von 4 TWh an, von dem der Hauptteil durch Windenergie gewonnen werden soll. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lag die sächsische Ökostrom-Produktion bei 5,9 TWh und deckte damit einen Anteil am Bruttostromverbrauch von 22 Prozent. Im bundesweiten Vergleich ist das ein niedriger Wert.

 

Derzeit gilt in Sachsen ein EKP von 2012, das noch von einer Koalition aus CDU und FDP verabschiedet wurde und wenig ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien enthält. Das EKP 2012 wiederum dient als langfristige Grundlage für die Regionalpläne, in denen Vorrang- und Eignungsflächen für Solar- und Windparks ausgewiesen werden. Besonders bei den Windparks haben sich in Sachsen fehlende Flächen und eine begrenzte Akzeptanz in der Bevölkerung als große Ausbaubremse erwiesen.

 

Ob sich diese Ausbaubremsen lösen lassen, wird wohl auch von der Mindestabstands-Regelung abhängen, die ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert wurde: „Im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen werden wir im Freistaat Sachsen den Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festlegen.“ Dieser Mindestabstand wird derzeit vom Bundes-Wirtschaftsministerium angestrebt und ist stark umstritten. Ein solcher Mindestabstand gilt beispielsweise auch schon in Westsachsen, wird dort aber flexibel gehandbabt.

 

Schon die bisherige Koalition aus CDU und SPD hatte zu Beginn ihrer Regierungszeit im Jahr 2014 vereinbart, ein neues EKP mit höheren Ausbauzielen zu erarbeiten. Es sollte eigentlich auch im Dezember 2018 verabschiedet werden. Der dafür notwendige Regierungsbeschluss kam dann aber doch nicht zustande, weil ein Entwurf des SPD-geführten Wirtschaftsministerium von der CDU als zu weitgehend abgelehnt wurde. In der neuen Koalition sollen nun die Bündnisgrünen für die Energiepolitik verantwortlich sein. Sie erhalten das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.


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