Die Baugenehmigung für den dritten Abschnitt der Höchstspannungs-Leitung von Thüringen nach Bayern hat bisher zu keinem weiteren Rechtsstreit geführt. Dennoch bleibt ein  rechtliches Restrisiko, weil das Bundes-Verfassungsgericht noch nicht über eine Verfassungsbeschwerde zum zweiten Abschnitt entschieden hat.

 

 

Gegen den dritten Thüringer Abschnitt der Südwest-Kuppelleitung liegen dem Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig keine Klagen mehr vor. Zwar sei zunächst eine Klage gegen den Planfeststellungs-Beschluss des Thüringer Verwaltungsamtes eingereicht worden, sagte gestern eine Gerichtssprecherin. Der Kläger habe sie aber innerhalb von zwei Wochen wieder zurückgezogen.

Das Thüringer Verwaltungsamt hatte im Januar den Planfeststellungs-Beschluss für das letzte Thüringer Teilstück der Höchstspannungs-Leitung erteilt und damit Baurecht geschaffen. Im April waren die Planunterlagen öffentlich bekanntgemacht worden. Danach hatten die vom Leitungsbau betroffenen Bürger und Verwaltungen einen Monat lang Zeit, eine Klage vor dem Bundes-Verwaltungsgericht einzureichen.

Obwohl diesem Gericht nun keine Klage gegen den dritten Abschnitt mehr vorliegt, ist die rechtliche Situation der Leitung, die auch als Thüringer Strombrücke bekannt ist, immer noch nicht vollständig geklärt. Denn bisher sind die Auseinandersetzungen um den zweiten Abschnitt nicht beendet. Gegen den Planfeststellungs-Beschluss für diesen Abschnitt, der im Januar 2012  gefasst worden war, hatten drei Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt Großbreitenbach vor dem Bundes-Verwaltungsgericht geklagt. Diese Klage war zwar im Juli 2013 abgewiesen worden. Daraufhin hatten die Grundstückseigentümer aber im November 2013 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht eingereicht, über die bisher noch nicht entschieden wurde.

Trotz dieses rechtlichen Restrisikos für die 380-Kilovolt-Leitung baut der Übertragungsnetz-Betreiber 50Hertz bereits seit 2012 mit einer mehrmonatigen Unterbrechung am zweiten Abschnitt und will ihn noch in diesem Sommer in Betrieb nehmen. Nach dem Planfeststellungs-Beschluss für den dritten Abschnitt arbeitet 50Hertz auch an diesem Teilstück, das von Altenfeld in Thüringen zur bayerischen Landesgrenze führt. Derzeit rechnet das Unternehmen damit, diesen Abschnitt im ersten Quartal 2016 in Betrieb nehmen zu können. Der erste Abschnitt von Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt nach Vieselbach in Thüringen ist bereits seit 2008 in Betrieb. Für den Anschluss der Leitung an das bayerische Netz ist der dortige Übertragungsnetz-Betreiber Tennet zuständig.




 

Mit notwendigen Cookies funktioniert diese Webseite am besten. Ganz ohne Cookies klappt nicht alles.