Wann die Verfassungsbeschwerde gegen die Starkstromleitung durch Thüringen entschieden wird, ist noch nicht absehbar. Der Widerstand der Leitungsgegner lässt bereits erahnen, dass auch der Bau anderer geplanter Stromtrassen schwieriger und langwieriger wird als gedacht.
Bei der Verfassungsbeschwerde zum Enlag Energieleitungs-Ausbaugesetz und zur sogenannten Südwest-Kuppelleitung ist bisher noch keine Entscheidung absehbar. Das teilte das Bundes-Verfassungsgericht in Karlsruhe auf Anfrage mit. Die Verfassungsbeschwerde war dort am 5. November 2013 eingegangen und registriert worden.
Beschwerdeführer sind drei Grundstückseigentümer, die vom Bau des zweiten Abschnitts der Südwest-Kuppelleitung betroffen sind. Sie ist auch als Thüringer Strombrücke bekannt. Diese Starkstromleitung des ostdeutschen Übertragungsnetz-Betreibers 50Hertz ist für Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt ausgelegt. Sie soll über knapp 200 Kilometer von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Bayern führen. Der erste, 80 km lange Bauabschnitt zwischen den Umspannwerken Bad Lauchstädt bei Halle/Saale und Erfurt-Vieselbach ist bereits seit 2008 in Betrieb.
Der zweite, 57 km lange Bauabschnitt soll vom Umspannwerk Erfurt-Vieselbach zum Umspannwerk Altenfeld im Thüringer Wald führen. Dafür hatte das Thüringer Landes-Verwaltungsamt im Januar 2012 einen sogenannten Planfeststellungs-Beschluss gefasst und damit Baurecht geschaffen. 50Hertz begann mit den ersten Arbeiten an diesem Abschnitt bereits im Februar 2012. Seit September 2012 werden sie fortgesetzt.
Dieses Vorgehen erscheint riskant, da sich die Gegner des Leitungsbaus gegen den Planfeststellungs-Beschluss mit rechtlichen Mitteln wehrten und der Streit noch nicht endgültig entschieden ist. Zunächst hatten die drei Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt Großbreitenbach vor dem Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Diese Klage war zwar im Juli 2013 abgewiesen worden. Daraufhin hatten die Grundstückseigentümer aber die Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht eingereicht, über die bisher noch nicht entschieden wurde.
Angriff auf Enlag
Diese Verfassungsbeschwerde zielt zum einen darauf, das Enlag für verfassungswidrig zu erklären. Dieses Gesetz ist nicht nur die rechtliche Grundlage für den Bau der Südwest-Kuppelleitung, sondern auch für weitere derzeit geplante Starkstrom-Leitungsprojekte, die künftig Strom von Nord- und Ostdeutschland nach Süddeutschland transportieren sollen. Das zweite Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichts aufgehoben wird und dass dort erneut über die Klage entschieden werden muss.
In einem früheren Entwicklungsstadium befindet sich derzeit noch der dritte Abschnitt der Südwest-Kuppelleitung, der vom Umspannwerk Altenfeld über die Landesgrenze zum bayerischen Umspannwerk Redwitz geplant ist. Für den 26 km langen Teilabschnitt von Altenfeld bis zur Landesgrenze läuft seit September 2013 das Planfeststellungs-Verfahren beim Thüringer Landes-Verwaltungsamt in Weimar. Gleiches gilt auf bayerischer Seite für den folgenden, 30 km langen Teilabschnitt von der Landesgrenze nach Redwitz, für dessen Planfeststellung die Regierung von Oberfranken zuständig ist. Gebaut werden soll er vom Übertragungsnetz-Betreiber Tennet.
Aus Sicht von 50Hertz und Tennet wird die Südwest-Kuppelleitung dringend gebraucht. Denn in den verbrauchsstarken Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen prägt sich durch die Abschaltung von Kernkraftwerken zunehmend ein Strommangel aus. Im Osten Deutschlands dagegen produzieren die bestehenden Braunkohlekraftwerke und die wachsenden Wind- und Solarparks einen immer größeren Stromüberschuss. Doch die bestehenden Leitungen reichen bei weitem nicht aus, um diesen Strom zu transportieren. Daher fließen bereits große Strommengen von Ostdeutschland über Polen und Tschechien nach Bayern.
Zweifel an Zeitplänen
Dieses regionale Ungleichgewicht bei Stromangebot und -nachfrage wird sich weiter verstärken, wenn das nordbayerische Kernkraftwerk Grafenrheinfeld abgeschaltet wird. Das war ursprünglich für Ende 2015 geplant, könnte aber nach neueren Plänen des Betreibers Eon auch schon im Mai erfolgen. 50Hertz und Tennet strebten bisher danach, die Südwest-Kuppelleitung spätestens dann in Betrieb zu nehmen, wenn Grafenrheinfeld vom Netz geht.
Angesichts des bisherigen Widerstands gegen das Projekt und der noch offenen Verfassungsbeschwerde gegen den zweiten Abschnitt erscheint es allerdings als sehr fraglich, ob dieses Ziel noch erreicht werden kann. Darüber hinaus lassen die Auseinandersetzungen um die Südwest-Kuppelleitung bereits erahnen, dass auch der Bau der anderen derzeit geplanten Starkstromleitungen von Nord- und Ostdeutschland nach Süddeutschland zumindest deutlich schwieriger und langwieriger werden kann als bisher angenommen.