Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung Opal kann bisher nur zur Hälfte genutzt werden, weil der russische Energiekonzern Gasprom eine Auflage der Europäischen Kommission nicht akzeptiert. Nun unternimmt die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den Pipelinebetreibern einen neuen Regulierungsversuch.
Die BNA Bundesnetzagentur und die Betreiber der Ostseepipeline-Anbindungsleitung Opal haben einen Anlauf unternommen, die Teilblockade dieser Ferngasleitung auf der Transitstrecke aufzuheben. Wie BNA am vergangenen Montag mitteilte, hat sie einen Vergleichsvertrag mit der Betreibergesellschaft Opal Gastransport und mit dem russischen Energiekonzern Gasprom geschlossen. Mit diesem Vergleichsvertrag soll die ursprüngliche Freistellungsentscheidung der BNA vom Februar 2009 aufgehoben werden, mit der die Opal-Transitstrecke von der deutschen Netzzugangs-Regulierung ausgenommen worden war. Die Opal-Transitstrecke führt von der deutschen Ostseeküste bei Greifswald bis zur deutsch-tschechischen Grenze bei Brandov und kann jährlich 32 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas transportieren. An der Betreibergesellschaft Opal Gastransport ist auch der deutsche Energiekonzern Wintershall beteiligt.
Die Freistellung von 2009 war auf den Widerstand der Europäischen Kommission gestoßen, die befürchtete, dass sich dadurch die marktbeherrschende Stellung von Gasprom in Tschechien verstärken könnte. Daher hielt sie es für notwendig, die Nutzung der Opal-Transitstrecke für Gasprom und die mit ihm verbundenen Unternehmen auf 50 Prozent der jährlichen Transportleistung zu begrenzen. Diese Obergrenze darf nur überschritten werden, wenn Gasprom auf dem tschechischen Markt über ein so genanntes „Gas-Release-Programm“ (Deutsch: Gasfreigabe-Programm) seinen Wettbewerbern eine jährliche Erdgasmenge von 3 Mrd. m³ und die dafür nötige Transportleistung durch Opal zur Verfügung stellt. Gasprom hat allerdings bisher kein solches Gasfreigabe-Programm aufgelegt, sondern die Transportbeschränkung in Kauf genommen.
Wie Opal Gastransport auf Anfrage erläuterte, sieht der jetzt geschlossene Vergleichsvertrag vor, dass die Hälfte der Transitkapazitäten wie bisher vollständig von der Netzzugangs- und Netzentgelt-Regulierung ausgenommen bleibt. Die andere Hälfte, die derzeit nicht genutzt wird, soll künftig in einer „teilregulierten“ Form auf den Markt kommen. Diese Kapazitäten sind von den Netzentgelt-Vorschriften befreit, unterliegen aber dem allgemeinen Netzzugangs-Regime und sollen über die europäische Kapazitätsplattform Prisma Primary versteigert werden. Dort könnten diese teilregulierten Kapazitäten auch von den Unternehmen der Gasprom-Gruppe ersteigert werden. Ob die Bestimmungen des Vergleichsvertrags wirksam werden, hängt nun wieder von der Europäischen Kommission ab.
Die neue Regelung könnte es unabhängigen Transportkunden erleichtern, die Kapazitäten auf der Opal-Transitstrecke von der deutschen Ostseeküste bei Greifswald nach Brandov in Tschechien zu buchen. Bisher müssten sie dazu langfristige Verträge mit den Betreibern abschließen. Allerdings ist offenbar bisher noch die Frage ungeklärt, auf welche Weise diese unabhängigen Transportkunden denn die Erdgasmengen beziehen könnten, die für einen solchen Transport in Frage kommen. Dazu müssten sie wahrscheinlich einen langfristigen Bezugsvertrag mit Gasprom oder einem seiner Partnerunternehmen abschließen.