Eine neue Regelung soll es ermöglichen, mehr überschüssigen Solar- und Windstrom für flexible Stromanwendungen zu nutzen. Doch in einer zweijährigen Erprobungsphase hat sie sich noch als wenig praxistauglich erwiesen.

 

Ostdeutsche Stadtwerke nutzen regionalen Überschuss-Strom zur Wärmeerzeugung. Symbolfoto: Stefan Schroeter

Der Grünstrom-Versorger Green Planet Energy hat Politik und Netzbetreiber aufgefordert, Wind- und Solarstrom bei Netzengpässen weniger abzuregeln. Stattdessen sollte dieser Strom dort genutzt werden, wo flexible Verbraucher, Speicher oder Elektrolyseure ihn aufnehmen können. 

Dafür wird seit zwei Jahren eine neue Regelung für das Prinzip „Nutzen statt Abregeln‟ erprobt, die der Paragraf 13k des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglicht. Sie ergänzt eine schon länger bestehende Regelung nach §13.6a, die in Ostdeutschland bereits für die Wärmeerzeugung aus Strom genutzt wird. 

Die neue Regelung „Nutzen statt Abregeln 2.0‟ soll es nun auch erlauben, den überschüssigen Strom für zusätzliche flexible Stromanwendungen zu nutzen. Dazu zählen neben Heizkesseln auch Elektrolyseure für grünen Wasserstoff, Stromspeicher und Großwärmepumpen, die sich in stark belasteten Netzgebieten befinden – den sogenannten „Entlastungsregionen‟. 

 

Großes Potenzial wird kaum genutzt

GPE zufolge hat auch die neue Regelung ein großes Potenzial: In der zweijährigen Erprobungsphase seien dafür 8,2 Terawattstunden Strom zur Nutzung ausgewiesen worden, schreibt das Unternehmen in einem Politikpapier. Tatsächlich genutzt wurden demnach jedoch nur 3,35 Gigawattstunden. 

Die Nutzungsquote habe somit bei lediglich 0,04 Prozent gelegen. „Die Daten zeigen somit nicht einen Mangel an verfügbarem Strom, sondern eine nahezu ausbleibende Aktivierung flexibler Nachfrage‟, heißt es in dem Papier.

Eine besonders deutliche Diskrepanz hat GPE in den nordwestdeutschen Entlastungsregionen des Übertragungsnetz-Betreibers Tennet festgestellt. Dort wurden zusammen 6,13 TWh ausgewiesen, ohne dass eine einzige Strommenge zur Nutzung zugeteilt wurde. 

Alle Zuteilungen entfielen auf die beiden Entlastungsregionen des Übertragungsnetz-Betreibers 50 Hertz: 3,003 GWh in Hamburg und 0,345 GWh in Mecklenburg-Vorpommern sowie Teilen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt. 

Selbst dort blieb die Nutzung aber weit hinter der ausgewiesenen Menge von zusammen 2,06 TWh zurück. Das entspricht einer Nutzungsquote von 0,16 Prozent. 

Die Ursache dafür sieht GPE darin, dass das neue Instrument nach §13k in der Praxis kaum nutzbar sei. Zu strenge Teilnahmebedingungen, aufwendige Nachweise und der Ausschluss vieler bestehender Flexibilitäten wie Speicher würden bislang eine breite Nutzung verhindern.

 

Mehr Praxistauglichkeit nötig

Der Grünstrom-Versorger fordert deshalb, „Nutzen statt Abregeln“ praxistauglich weiterzuentwickeln: Flexible Verbraucher und Speicher sollten leichter teilnehmen können, bestehende Anlagen einbezogen und bürokratische Hürden abgebaut werden. So ließe sich ansonsten verschwendeter Ökostrom sinnvoll nutzen, und die Kosten von Netzengpässen könnten sinken. 

Das sei zielführender als der sogenannte Redispatch-Vorbehalt, den die Bundesregierung mit ihrem „Netzanschlusspaket‟ einführen will. Dieser Vorbehalt betrifft neue Erneuerbare-Energien-Anlagen in ausgewiesenen Engpassgebieten. Wenn diese Anlagen künftig wegen Netzüberlastung abgeregelt werden, soll der bisher übliche finanzielle Ausgleich vorübergehend bis zu einer bestimmten Obergrenze entfallen.

Nach Ansicht von GPE würde der Redispatch-Vorbehalt schwer kalkulierbare Abregelungsrisiken auf neue Wind- und Solarprojekte verlagern. Das führe zu höheren Finanzierungskosten und gefährde damit Investitionen.

 

Ältere Regelung wird aktiv genutzt

Die neue Regelung für das Prinzip „Nutzen statt Abregeln 2.0‟ nach §13k des Energiewirtschaftsgesetzes ergänzt eine ältere Regelung nach §13.6a, die es ermöglicht, Überschuss-Strom für die Wärmeerzeugung einzusetzen.

Diese ältere Regelung „Nutzen statt Abregeln 1.0‟ wird von 50 Hertz schon aktiv genutzt. Der Übertragungsnetz-Betreiber hat gemeinsam mit ostdeutschen Stadtwerken inzwischen 16 Stromwärme-Anlagen (Power-to-Heat) mit 500 Megawatt Gesamtleistung gebaut. Zur Wärmeerzeugung nutzen sie überschüssige Strommengen, die sonst gegen Entschädigung abgeregelt werden müssten. 

Dieses Prinzip kann auch in der ostdeutschen Industrie angewendet werden. Zuletzt ging im Chemiepark Leuna ein Elektrodenkessel in Betrieb, der so betrieben wird. Er liefert kostengünstigen Prozessdampf für die ansässigen Unternehmen. 

 

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