Die Windenergie-Branche sieht bei sächsischen Kommunen eine zunehmende Verhinderungspraxis für ihre Projekte. Sie würden Bebauungspläne nutzen, um den eigentlich möglichen Bau von Windenergie-Anlagen zu vereiteln. So läuft die Energiewende beim Wind derzeit rückwärts.

Windpark mit Gemeinde gross

Windenergie stößt in manchen Gemeinden auf Akzeptanz, in anderen auf Widerstände. Foto: Stefan Schroeter


Immer mehr Kommunen in Sachsen verhindern ganz offensichtlich den Ausbau der Windenergie. Diese Einschätzung hat die VEE Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien Sachsen heute bei einer Online-Pressekonferenz getroffen. Dadurch laufe die Energiewende im Hinblick auf Wind in Sachsen rückwärts, hieß es. Im laufenden Jahr 2021 seien zwölf WEA zurückgebaut worden und nur eine kleine neue Anlage im Erzgebirge ans Netz gegangen, berichtete VEE-Präsident Wolfgang Daniels. Zwar gebe es viele Projekte für neue WEA, sie stießen aber auch auf viele Probleme. Die Vereinigung könne derzeit nicht abschätzen, wie viele Anlagen im nächsten Jahr in Betrieb gehen könnten.

 

In einem „Brandbrief zum Ausbau der Windenergie in Sachsen“ an die sächsische Landesregierung hat die VEE die bestehenden Hindernisse aufgelistet. Dazu zählt sie vor allem eine „zunehmende Verhinderungspraxis auf kommunaler Ebene“, für die sie drei Fallgruppen ermittelt hat.

 

Zur ersten Fallgruppe zählt sie eine „Verhinderungsplanung innerhalb von in Aufstellung befindlichen Vorrang- und Eignungsgebieten“. Dabei geht es um Gebiete, die sich grundsätzlich gut für die Windenergie-Nutzung eignen. Sie könnten von der Regionalplanung also als Vorrang- und Eignungsgebiete ausgewiesen werden, so dass hier Windräder gebaut werden könnten.

 

Vorgeschobene Planung

Die kommunale Verhinderungstaktik besteht nun darin, Bebauungspläne für solche Flächen aufzustellen und mit einer Veränderungssperre zu belegen. VEE nennt die Gemeinde Amtsberg im Erzgebirgskreis, die zwei Bebauungspläne für eine Freihaltefläche und für die Erweiterung eines Wohngebiets aufgestellt habe. Nach VEE-Einschätzung handelt es sich bei der Freihaltefläche um eine vorgeschobene Planung. Auch für die Erweiterung des Wohngebiets gebe es keinen Bedarf in der Gemeinde, die von Wegzug betroffen sei. Die Bebauungspläne führten allerdings dazu, dass ein bereits weit fortgeschrittenes Vorhaben für vier WEA nicht abgeschlossen werden könne. Ähnliche Verhinderungsplanungen gebe es in Pockau-Lengefeld und Bobritzsch-Hilbersdorf.

 

Als zweite Fallgruppe nennt VEE eine „Verhinderungsplanung innerhalb bereits ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete“. Das sind Gebiete, die von der Regionalplanung schon als Vorrang- und Eignungsgebiete ausgewiesen wurden. Hier könnten Windräder also eigentlich gut geplant, genehmigt und gebaut werden. Dennoch versuchen Gemeinden an solchen Standorten, ihre Bebauungspläne so zu gestalten, dass doch keine Windräder gebaut werden können. Als Beispiel dafür wurde Klipphausen genannt.

 

Als dritte Fallgruppe sieht VEE schließlich, dass Gemeinden gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würden. So biete die Stadt Oederan auf ihrer Internetpräsenz den Windkraft-Gegnern eine Plattform und spreche im Amtsblatt davon, dass die Stadt dem „Antrags-Wildwuchs der Windkraftplaner ausgeliefert“ sei.

 

Allein an den genannten Beispiel-Standorten können VEE zufolge 22 WEA nicht gebaut werden. Das entspreche 110 Megawatt installierter Leistung und einem Investitionsvolumen von 140 Millionen Euro. Die Beispiele seien dabei nur die „Spitze des Eisbergs“. In ihrem Brandbrief fordert VEE von der Staatsregierung einen Erlass, der sich gegen Verhinderungsplanungen wendet. Auch die Kommunalaufsicht sollte bei diesem Thema genauer hinschauen.

 

Öffnungsklausel in Regionalplänen

Auf der anderen Seite berichtet VEE auch von Gemeinden, die auf ihren Gebieten den Bau von Windrädern ermöglichen wollen und dabei auf Hindernisse der Regionalplanung stoßen. Das betrifft beispielsweise ältere Windparks, die von den Anwohnern akzeptiert werden, nun aber mit „Repowering“ erneuert werden müssten. Mitunter befinden sie sich außerhalb der aktuellen Vorrang- und Eignungsgebiete, so dass die Genehmigung der neuen Anlagen schwierig wird. Für sie wünscht sich VEE eine Öffnungsklausel in den Regionalplänen, wie es sie schon in Rheinland-Pfalz gibt.


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