Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz für den Kohleausstieg. Zeitungsberichten zufolge sieht der Entwurf zwar vor, weitere Kohlekraftwerke stillzulegen. Ob auch die zugehörigen Emissionszertifikate gelöscht werden, soll aber wohl offenbleiben.

KW Lippendorf 052019 gross

Für den CO2-Ausstoß aus Braunkohle-Kraftwerken wie hier in Lippendorf müssen die Betreiber Emissionszertifikate kaufen. Foto: Stefan Schroeter


Auch die Stilllegung weiterer deutscher Kohlekraftwerke könnte möglicherweise wirkungslos für den Klimaschutz bleiben. Das geht aus Berichten des Handelsblatts und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervor. Demnach hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zwar einen Gesetzentwurf für den Kohleausstieg erarbeitet, wonach Kohlekraftwerke stillgelegt werden sollen. Es soll aber nicht vorgesehen sein, auch die Emissionszertifikate zu löschen, die von diesen Kraftwerken bisher für ihren Kohlendioxid-Ausstoß genutzt werden. Den beiden Berichten lässt sich entnehmen, dass der Gesetzentwurf den Redaktionen vorliegt.

 

Damit würden diese Zertifikate für andere Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen freiwerden, die dann mehr CO2 in die Luft lassen könnten. Der europaweite Gesamtausstoß bliebe in diesem Fall gleich, für den Klimaschutz wäre nichts gewonnen. Dieser „Wasserbett-Effekt“ ist bereits von der „Stilllegungsbereitschaft“ für Braunkohlekraftwerke bekannt, die von den Stromkunden über sieben Jahre hinweg mit mindestens 1,61 Milliarden Euro bezahlt wird.

 

Aus beiden Zeitungsberichten über den Gesetzentwurf geht weiter hervor, dass bei den Kraftwerksabschaltungen die Ziele des Emissionshandels eher indirekt berücksichtigt werden sollen. Dem FAZ-Bericht zufolge gibt der Entwurf lediglich die geltende Gesetzeslage wider:  Die Bundesregierung kann bei der Kraftwerksstilllegung festlegen, dass Emissionsberechtigungen gelöscht werden. Ob man willens sei, die verfügbaren klimapolitischen Mittel auch zu ergreifen, bleibe offen, folgert die Zeitung. Beide Berichte weisen darauf hin, dass die sogenannte Kohlekommission im Januar 2019 empfohlen hatte, die Stilllegung nationaler Braun- und Steinkohlekraftwerke „maximal in Höhe der zusätzlich eingesparten CO2-Mengen zu nutzen“.

 

Die Umweltorganisationen Greenpeace und Client Earth hatten bereits im Mai 2019 einen eigenen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg vorgelegt. Darin heißt es zur Stilllegung von Kohlekraftwerken: „Durch Löschung der entsprechenden Handelsberechtigungen wird verhindert, dass die Klimawirksamkeit durch Emissionen in anderen EU-Mitgliedsstaaten aufgehoben wird.“


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