In Burg erschließen die Stadtwerke und die Wohnungs-Baugenossenschaft die Kostenvorteile von Solarstrom für den Eigenverbrauch von Mietern. Der Preis für den zeitgleich erzeugten Solarstrom ist schon jetzt etwas günstiger als der für Netzstrom – und soll 20 Jahre lang weitgehend stabil bleiben.


Die Stadtwerke Burg und die Burger Wohnungs-Baugenossenschaft in Sachsen-Anhalt setzen derzeit ein Mieter-Solarstromprojekt auf zwölf Gebäuden mit 230 Wohnungen um. Im Projekt „Sonnenburg“ werden 35 Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von insgesamt 280 Kilowatt peak installiert. Lieferant der Anlagen ist das bayerische Systemhaus IBC Solar, die Montage hat dessen regionaler Fachpartner EAB Solar übernommen. Im ersten Bauabschnitt sollen in diesen Tagen die ersten 29 Fotovoltaikanlagen mit 235 kWp in Betrieb gehen. Den Auftragswert dafür bezifferten die Stadtwerke Burg auf Anfrage mit 350.000 Euro netto. Die verbleibenden sechs Anlagen wollen die Partner in einem zweiten Bauabschnitt zum kommenden Jahresende installieren.

Das Pilotprojekt im Jerichower Land soll Mietern den Zugriff auf die Kostenvorteile von Solarstrom für den Eigenverbrauch ermöglichen. Für sie sei der Solarstrom eine langjährige Strompreisbremse, hieß es. Ergänzend zum klassischen Strombezug über den Lokalversorger könnten sie zukünftig gut ein Drittel des Haushaltsstroms von den Solaranlagen beziehen und dafür einen Fixpreis zahlen, der in den nächsten 20 Jahren nicht erhöht werde. Lediglich die Höhe der voll zu zahlenden Umlage nach dem EEG Erneuerbare Energien Gesetz, die 6,345 Cent pro Kilowattstunde im laufenden Jahr 2016 betrage, könne sich ändern.

Die Stadtwerke wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Mieter-Solarstromprojekte derzeit gegenüber einem privaten Besitzer einer Fotovoltaikanlage benachteiligt seien. Dieser zahle keine EEG-Umlage, wenn die Spitzenleistung seiner Anlage unter 10 kWp liege. Bei einer größeren Anlage werde nur eine anteilige EEG-Umlage von 2,22 Ct/kWh fällig.

Den Arbeitspreis für ihren Mieter-Solarstrom bezifferten die Stadtwerke mit 25,19 Ct/kWh einschließlich EEG-Umlage und Mehrwertsteuer. Von anderen Abgaben und Umlagen, die auf konventionellen Netzstrom aufgeschlagen werden, sei der Mieter-Solarstrom befreit. Für den verbleibenden Strom, den die beteiligten Mieter aus dem Netz beziehen, zahlen sie den Arbeitspreis des Stadtwerke-Tarifs „Transparent“, der bei 26,65 Ct/kWh liegt. Hinzu kommt die jährliche Grundgebühr von 85,54 Euro.

 

Kleine Anlagen für hohen Eigenverbrauch

Dabei können die Mieter nur zeitgleich erzeugten Solarstrom beziehen. Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, wird ins Netz eingespeist. Um einen möglichst hohen Eigenverbrauch zu erreichen, haben die Stadtwerke die Fotovoltaikanlagen relativ klein ausgelegt. Zudem liegt der Altersdurchschnitt der Mieter derzeit mit etwa 60 Jahren recht hoch. Daher ist um die Mittagszeit, wenn die Solaranlagen den meisten Strom erzeugen, mit einem nennenswerten Stromverbrauch zu rechnen.

Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt durch die Stadtwerke Burg. Um die Abrechnung für die Mieter transparent zu machen und sie zusätzlich zum Energiesparen anzuregen, werden ohne Mehrkosten intelligente Stromzähler installiert. Diese Smartmeter sollen jedem Bewohner einen aktuellen Überblick über den Stromverbrauch erlauben und dabei helfen, Stromfresser im Haushalt aufzuspüren.


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