Der Ferngasleitungs-Netzbetreiber beantwortet Fragen zu seinen hohen Gewinnen, zur Anreizregulierung der Bundes-Netzagentur und zur Bezahlung der Transportnetz-Entgelte durch die ostdeutschen Gaskunden.


Frage: Im Jahr 2012 hat Ontras das Leitungsnetz von Verbundnetz Gas und die Mitarbeiter des VNG-Transportbereichs übernommen. Damit wurde offenbar eine größere Kostentransparenz des Netzbetriebs als zuvor hergestellt. Seitdem erzielt Ontras ungewöhnlich hohe Umsatzrenditen von mehr als 30 Prozent nach Steuern, und rechnet auch für die kommenden Jahre mit ähnlich hohen Gewinnen. Wie ist es möglich, in einem staatlich regulierten Monopolbereich derart hohe Gewinne zu erwirtschaften?

Antwort: Für einen regulierten Fernleitungs-Netzbetreiber wie Ontras gilt als Berechnungsgrundlage nicht die Handelsbilanz, sondern es gelten die regulatorischen Regelungen, in erster Linie hier die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV): Die Netzbetreiber finanzieren einen Teil der Netzanlagen mit Eigenkapital und sind hierfür auf einen von der Bundes-Netzagentur festgelegten Zinssatz (derzeit 9,05%) beschränkt. Der Ermittlungsweg der Verzinsungsbasis für das Eigenkapital ist in der GasNEV gesetzlich fixiert. Diese Ermittlung weicht stark von der handelsrechtlichen Bewertung ab.

Das gilt insbesondere für die angesetzten Nutzungsdauern: Im Handelsrecht  steht der Gläubigerschutz im Vordergrund, weshalb deutlich niedrigere Nutzungsdauern angesetzt werden als für die Netzentgelt-Berechnung nach GasNEV. So werden Gastransportleitungen beispielsweise 25 Jahre nach Handelsrecht abgeschrieben, während in der GasNEV 55-65 Jahre hierfür festgelegt sind und damit auch nur Erlöse in Höhe der regulatorischen Abschreibungen vereinnahmt werden. Das führt zu einer gänzlich unterschiedlichen Bewertung des Anlagevermögens und damit der Verzinsungsbasis.


Ontras unterliegt als Ferngasleitungs-Netzbetreiber seit 2010 der sogenannten Anreizregulierung durch die Bundes-Netzagentur. Sie zielt darauf, dass Netzbetreiber keine Monopolgewinne erwirtschaften und die Netze so kostensparend wie möglich betreiben. Sehen Sie ein Risiko dafür, dass die Bundes-Netzagentur die hohen Gewinne von Ontras zum Anlass nimmt, die Transportnetz-Entgelte zu kürzen?

Nein. Ontras – wie auch die übrigen Fernleitungs-Netzbetreiber, wirtschaften nach den Regeln, die uns der Gesetzgeber mit dem Energiewirtschaftsgesetz und Verordnungen wie der über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) gegeben hat und deren Einhaltung strengstens durch die Bundes-Netzagentur überwacht wird.


Die Transportnetz-Entgelte von Ontras werden letzten Endes von den ostdeutschen Gaskunden bezahlt. Wie können Sie ihnen gegenüber die hohen Ontras-Gewinne rechtfertigen?

Für Ontras – wie für jeden anderen Fernleitungs-Netzbetreiber – ist die Erlösobergrenze von der Bundes-Netzagentur für jeweils fünf Jahre festgelegt und damit gedeckelt. Das bedeutet, dass Ontras einen festgelegten Maximalbetrag pro Jahr einnehmen darf. Wird dieser überschritten, müssen wir den Überschuss im Folgejahr über die Entgelte an den Markt zurückgeben. Somit ist uns der „unternehmerische“ Handlungsspielraum durch die gesetzlich fixierten regulatorischen Rahmenbedingungen genommen.


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