In Deutschland könnten deutlich größere Mengen Stroh, Gülle und Holzreste stofflich oder energetisch genutzt werden, wenn es geeignete Konzepte und Lösungen gäbe. Sie werden unter anderem mit Hilfe des Förderprogramms „Energetische Biomassenutzung“ entwickelt, das nun nach einer bundespolitischen Pause weitergeführt wird.


In Deutschland fallen jährlich 98 Millionen Tonnen biogene Reststoffe an, die für die Energieerzeugung oder für eine stoffliche Verwertung in Frage kommen. Reichlich zwei Drittel davon werden derzeit tatsächlich für diese Zwecke genutzt, während es für das verbleibende knappe Drittel von 31 Mio. t noch keine Verwendung gibt. Dabei handelt es sich überwiegend um Stroh und Gülle aus der Landwirtschaft und um Restholz aus der Forstwirtschaft und Industrie. Dies hatte das DBFZ Deutsche Biomasse-Forschungszentrum kürzlich gemeinsam mit drei Partnerinstituten in einer Studie ermittelt. „Für diese ungenutzten biogenen Reststoffe müssen wir Konzepte entwickeln und bezahlbare Lösungen finden“, sagte DBFZ-Bereichsleiterin Daniela Thrän heute bei der Statuskonferenz des Förderprogramms „Energetische Biomassenutzung“ in Leipzig.

Eben dazu dient das seit 2008 laufende Förderprogramm, in dem Wissenschaftler und Praktiker der Branche gemeinsam an Projekten arbeiten. Welche Zukunft es haben würde, war noch vor einem Jahr nicht sicher. Nach der Bundestagswahl 2013 wechselte die Zuständigkeit für die Förderung erneuerbarer Energien vom Bundes-Umweltministerium ins BMWI Bundes-Wirtschaftsministerium, wo das Programm nach längerer Prüfung schließlich fortgeführt wurde. „Wir mussten den Klimawimpel tiefer und den Kostenwimpel höher stecken“, deutete Heike Neumann vom Projektträger Jülich den Richtungswechsel an. Inzwischen läuft wieder eine Auswahlrunde für neue Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen von 6 Mio. Euro. Eine zweite, gleich dotierte Auswahlrunde beginnt im September 2016. Wie es danach weitergeht, steht derzeit noch nicht fest.

 

Kaum noch neue Biogasanlagen

Wenn es darum geht, die Ergebnisse der geförderten Forschungsprojekte in die kommerzielle Praxis zu überführen, treffen sie auf deutlich schwierigere  Rahmenbedingungen als noch vor einigen Jahren. Die einst boomende Branche der stromerzeugenden Biogasanlagen ist davon besonders stark betroffen. Die früher reichlichen Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom wurden bei den Reformen des EEG Erneuerbare Energien Gesetzes der Jahre 2012 und 2014 stark abgesenkt, das nationale Ausbauziel liegt nur noch bei 100 Megawatt Stromleistung pro Jahr.

Doch selbst dieses bescheidene Ausbauziel wird im laufenden Jahr 2015 bei weitem nicht erreicht, berichtete BMWI-Referatsleiterin Karin Freier. Bisher seien lediglich Biogasanlagen mit 7 MW gebaut worden. Dabei handele es sich weitgehend um kleine Gülleanlagen. „Die anderen Anlagen waren zu den Vergütungssätzen des EEG einfach wirtschaftlich nicht umsetzbar“, sagte Freier.

Die Hoffnungen der Branche richten sich nun auf die nächste Überarbeitung des EEG, die möglicherweise im Sommer 2016 beschlossen werden und in Kraft treten könnte. Das BMWI arbeitet derzeit am Entwurf dieser Gesetzesnovelle. Sie zielt darauf, die Vergütungssätze für größere Ökokraftwerke in Ausschreibungen zu ermitteln. Allerdings ist Freier zufolge derzeit noch nicht vorgesehen, auch schon Ausschreibungen für Bioenergieanlagen in die Novelle aufzunehmen. Enthalten sein soll lediglich eine sogenannte Verordnungsermächtigung. Sie würde es erlauben, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Ausschreibungsregelung für Biogasanlagen in das Gesetz aufzunehmen.


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