Sachsens Regierung hat das Energie- und Klimaprogramm 2021 beschlossen. Es enthält neue Ausbauziele für erneuerbare Energien und Strategien für einen wirksamen Klimaschutz. Wie sich die Ausbauziele mit einer neuen Abstandsregel für Windenergie-Anlagen vereinbaren lassen, ist allerdings noch offen.

Windpark bei Leipzig gross

Windpark bei Leipzig. Foto: Stefan Schroeter


Bei der Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik in Sachsen hat es einen wichtigen Fortschritt gegeben: Am 1. Juni 2021 beschloss die Staatsregierung das EKP Energie- und Klimaprogramm für die Jahre 2021 bis 2030. Es enthält neue Ausbauziele für erneuerbare Energien und Strategien für einen wirksamen Klimaschutz.

 

So wurde vereinbart, dass bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2024 eine zusätzliche Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien von vier Terawattstunden erreicht werden soll. Der Hauptteil davon entfällt auf die Windenergie. Bis 2030 soll die sächsische Ökostrom-Produktion dann schließlich auf insgesamt 16,3 TWh steigen.

 

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 lag die jährliche Ökostrom-Produktion in Sachsen noch bei 6,3 TWh und deckte 25 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs. Das war deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 36 %.

 

Die neuen Ausbauziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hatten die sächsischen Koalitionsparteien CDU, B90/G und SPD bereits in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 festgehalten. Im neuen EKP 2021 sind sie nun auch durch einen Regierungsbeschluss verankert und konkretisiert worden.

 

Wirkung auf Regionalpläne

Bisher galt in Sachsen das EKP 2012, das von einer CDU-FDP-Regierung verabschiedet worden war und eher zurückhaltende Ausbauziele für erneuerbare Energien enthielt. Diese Ausbauziele gingen in den Landes-Entwicklungsplan von 2013 ein. Er bildet wiederum die Grundlage für die neuen Regionalpläne, in denen die Vorrang- und Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen festgelegt werden. Entsprechend den niedrigen Vorgaben sind hier diese Flächen eher knapp bemessen.

 

Diese neuen Regionalpläne sollten von den regionalen Planungsverbänden eigentlich schon im August 2017 verabschiedet werden. Dieser Prozess ist allerdings bis heute noch nicht abgeschlossen. Wie bei einem Klimagespräch der VEE Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien Sachsen bekannt wurde, befinden sich derzeit mehrere Regionalpläne in der Genehmigungsphase.

 

Ein Regionalplan in Ostsachsen sei noch nicht fertig, berichtete Gerd Lippold, für Energiefragen zuständiger Staatssekretär im Smekul Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft. Er vertrat die Ansicht, dass dieser Regionalplan deshalb nun schon das neue EKP berücksichtigen muss. Das gelte auch für die anderen Regionalpläne, wenn sie nach der Genehmigung mit sogenannten Aufstellungsbeschlüssen und Teilfortschreibungen weiterentwickelt werden. Lippold wies dabei darauf hin, dass die Regionalpläne in der Zuständigkeit des CDU-geführten Staatsministeriums für Regionalentwicklung liegen.

 

Abstand bei Windrädern

Bisher noch offen ist, wie sich die von der CDU angestrebte Abstandsregelung für Windenergie-Anlagen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien auswirken wird. Im Koalitionsvertrag steht, dass ein Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festgelegt werden soll. Dazu hat das Kabinett ebenfalls am 1. Juni eine Änderung der Sächsischen Bauordnung zur Anhörung freigegeben. Darin wurde die Größe der Wohnbebauung mit „mehr als drei Wohneinheiten“ festgelegt.

 

Lippold zufolge könnte diese Festlegung dazu führen, dass die Ausbauziele des EKP nicht zu erreichen sind. Gleichzeitig machte er deutlich, dass er eine anders formulierte Regelung für einen 1.000-Meter-Abstand für umsetzbar hält. Das hätten Geländesimulationen ergeben, die sein Ministerium gemeinsam mit der Sächsischen Energieagentur Saena vorgenommen habe. Der Staatssekretär rechnet nun damit, dass diese Frage im Anhörungsverfahren geklärt werden kann.

 

Maßnahmen und Vorschläge

Der Kabinettsbeschluss vom 1. Juni sieht vor, dass Staatskanzlei und Ministerien das EKP umsetzen. Dafür soll es eine „Interministerielle Arbeitsgruppe“ unter Federführung des Smekul geben, die einen gemeinsamen Maßnahmenplan erarbeitet. Zudem will die Staatsregierung auch Vorschläge unterbreiten, wie die Akzeptanz für erneuerbare Energien und Klimaschutz gesteigert und wie Bürgerinnen, Bürger und Kommunen beteiligt werden können. Auch Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden.

 

Die VEE Sachsen kritisierte das EKP 2021 als bei weitem nicht ausreichend, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für Sachsen zu erreichen. Außerdem fehle noch ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der formulierten Ziele. Das neue EKP ermögliche kurzfristig keine einzige zusätzliche Windkraftanlage.


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