Bisher wurde Strom aus erneuerbaren Energien in unserem östlichen Nachbarland über ein begrenzt wirksames Zertifikatesystem gefördert. Nun sollen die Einspeisevergütungen überwiegend durch jährliche Auktionen ermittelt werden, nur für Mikroanlagen gelten feste Sätze.
Mit einem neuen Gesetz für erneuerbare Energien will Polen den Ausbau von Ökostrom-Kraftwerken voranbringen. Es wurde im Februar vom Parlament beschlossen und im März von Staatspräsident Bronisław Komorowski unterzeichnet. Aus den bisher verfügbaren Informationen geht hervor, dass ein Teil des neuen Gesetzes bereits im April in Kraft getreten sein müsste. Ein anderer Teil soll wohl ab dem Jahresanfang 2016 gelten. Eine deutsche oder englische Übersetzung des lang erwarteten Paragraphenwerks liegt nach Auskunft der polnischen Botschaft in Berlin bisher nicht vor.
Medienberichten zufolge wird in dem Gesetz die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien grundlegend neu geregelt. Bisher gab es dafür ein System grüner Zertifikate, das vor allem den Bau großer Windparks und die Mitverbrennung von Biomasse in Kohlekraftwerken beförderte. Fotovoltaik-Anlagen wurden dagegen kaum gebaut. Dieses Zertifikatesystem soll ab 2016 nur noch für Bestandsanlagen gelten. Die Vergütung von Strom aus neuen Anlagen erfolgt dann über ein Auktionssystem. Investoren, die noch bis zum Jahresende 2015 ihre Ökostrom-Kraftwerke errichten, können sich für eines der beiden Systeme entscheiden.
Wie die bundeseigene Außenwirtschafts-Gesellschaft GTAI Germany Trade and Invest berichtet, sollen künftig für jedes Jahr feste Leistungsgrößen und Referenzpreise für erneuerbare Energien ausgeschrieben werden. Der jeweils günstigste Anbieter soll dann den Zuschlag bekommen. Anschließend erhalte er über einen Zeitraum von 15 Jahren einen festen Abnahmepreis für den produzierten Strom. Als Besonderheit nennt GTAI, dass eine Begrenzung für solche Technologien möglich ist, die weniger als 4.000 Vollaststunden pro Jahr ermöglichen. Das betreffe in erster Linie die Wind- und Solarenergie.
Das neue Gesetz sieht außerdem spezielle Einspeisevergütungen für kleine Ökostrom-Anlagen vor. So soll der Strom aus Wasser-, Wind- und Solarkraftwerken, die über eine Leistung von bis zu 3 Kilowatt verfügen, mit 0,75 Złoty (0,18 Euro) pro Kilowattstunde vergütet werden. Bei etwas größeren Mikroanlagen mit bis zu 10 kW, bei denen auch Biogasanlagen einbezogen werden, sind Vergütungen zwischen 0,45 und 0,70 Zł/kWh vorgesehen. Allerdings ist der Zubau für die beiden kleinen Leistungsklassen begrenzt: Wenn die Anlagen bis 3 kW eine installierte Leistung von insgesamt 300 Megawatt erreicht haben, gibt es für weitere Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. Bei der 10-kW-Klasse gilt dies ab einer Gesamtleistung von 500 MW.
Der Anteil erneuerbarer Energien am polnischen Endenergie-Verbrauch lag im Jahr 2013 bei 11,3 Prozent. Polen hatte sich gegenüber der Europäischen Union dazu verpflichtet, bis 2020 einen Anteil von 15% zu erreichen. Das scheint durchaus möglich zu sein. Dennoch war das Land bei diesem Thema in einen Konflikt mit der EU-Kommission geraten. Diese hatte Polen im März 2013 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es eine Richtlinie zu erneuerbaren Energien von 2009 nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hatte. Diese Klage zog die EU-Kommission im Februar 2015 zurück.