Das sächsische Förderprogramm gilt für Anlagen, die mindestens zwei Kilowattstunden Solarstrom speichern können. Im laufenden Jahr 2018 stehen dafür insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Leipzigs Daecher 2012 gross

Auf Sachsens Dächern ist immer noch viel Platz für Solarstrom-Anlagen, wie hier auf diesem Foto von der Leipziger Dachlandschaft im Jahr 2012. Foto: Stefan Schroeter


Mit einem Förderprogramm für Stromspeicher will Sachsen den Eigenverbrauch von Solarstrom voranbringen. Darauf weist die Sächsische Energieagentur Saena hin. Dabei können auch Investitionen in Quartierspeicher und Nachrüstsätze sowie Kombinationen mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert werden. Bei Modellvorhaben, deren Speicher nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren, schließen die Zuwendungen auch Mess- und Steuereinrichtungen sowie Ingenieur- und Planungsleistungen ein.

 

Über die Einzelheiten des Förderprogramms informiert die Sächsische Aufbaubank SAB. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Stromspeicher dauerhaft mit einer Fotovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt ist. Außerdem muss er über eine Nutzkapazität von mindestens 2,0 Kilowattstunden verfügen. Enthält das Projekt eine Ladestation, müssen ihre Ladepunkte mit dem Stromspeicher verknüpft sein und über eine Ladeleistung von mindestens 4,0 kW je Ladepunkt bei Wechselstrom oder mindestens 10,0 kW je Ladepunkt bei Gleichstrom verfügen. Bei Modellvorhaben hat sich der Antragsteller zu verpflichten, die Daten der Anlage für eine Erfassung und Auswertung bereitzustellen.

 

Die Förderung wird für konventionelle Stromspeicher und Ladestationen als Festbetrags-Finanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000 Euro gewährt. Sie setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro und einem Leistungsbetrag von 200 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität zusammen. Dabei gilt der Sockelbetrag nicht für Nachrüstsätze.

 

Bei Modellvorhaben wird maximal die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, der Höchstbetrag liegt hier bei 50.000 Euro. Für Ladestationen gibt es 400 Euro pro Ladepunkt bei Wechselstrom und 1.500 Euro bei Gleichstrom. Aus einer früheren Mitteilung des Wirtschaftsministeriums geht hervor, dass im laufenden Jahr 2018 insgesamt 3,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung stehen.