In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich Anwohner künftig mit bis zu 20 Prozent an Windparks beteiligen können. Alternativ können die Projektträger den Gemeinden auch eine jährliche Ausgleichsabgabe oder eine anteilige Gewinnübertragung auf örtliche Banken-Sparprodukte anbieten.

{mp4}Ahrenshoop{/mp4}

Windräder am Ostseebad Ahrenshoop. Bewegtbild: Stefan Schroeter


Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will es Anwohnern und Gemeinden ermöglichen, sich an neuen Windparks zu beteiligen. Den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes hat das Schweriner Kabinett gestern beschlossen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren im Landtag frei gemacht. Wie das Energieministerium weiter mitteilte, betritt die Landesregierung damit „absolutes gesetzliches Neuland“.

Mit dem neuen Gesetz sollen Projektträger verpflichtet werden, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und mindestens 20 Prozent ihrer Anteile den unmittelbaren Nachbarn anzubieten. Dabei darf ein Anteil maximal 500 Euro kosten. Diese Regelung soll für Windkraft-Anlagen gelten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt sollen Anwohner sein, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden im gleichen Umkreis.

Projektträger, die diesen Anteilsverkauf vermeiden wollen, dürfen den Sitz- und Nachbargemeinden auch anbieten, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Dann sollen die Gemeinden darüber entscheiden können, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraft-Anlagen annehmen, oder ob sie die Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Als zweite Alternative kann der Projektträger auch den Anwohnern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anbieten. In diesem Fall würde er einen Gewinn-Anteil von 10 Prozent der Projektgesellschaft an eine Bank übertragen. Bei dieser Bank können die berechtigten Nachbarn beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Das angelegte Geld soll dann mit dem Gewinn des Windparks verzinst werden. Nach Einschätzung des Energieministeriums ist diese Form der Beteiligung für die privaten Anleger mit einem geringeren Risiko verbunden. Dagegen würden sie beim direkten Erwerb von Projektanteilen nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an möglichen Verlusten im Rahmen der jeweiligen Einlage beteiligt.


Vernetzen

Mit notwendigen Cookies funktioniert diese Webseite am besten. Ganz ohne Cookies klappt nicht alles.