Das Landes-Verwaltungsamt Weimar hatte im Januar das Baurecht für den dritten und letzten Thüringer Abschnitt der Höchstspannungsleitung erteilt. Doch ob die Leitungsgegner das Projekt weiter verzögern oder sogar ganz verhindern können, ist damit noch nicht geklärt.

 


 

Der Übertragungsnetz-Betreiber 50Hertz wagt noch keine Prognose dafür, wann die sogenannte SWKL Südwest-Kuppelleitung durch den Thüringer Wald fertiggestellt werden kann. Bisher sei nicht bekannt, ob noch eine Klage gegen den Planfeststellungs-Beschluss für den dritten Abschnitt eingereicht werde, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Das Landes-Verwaltungsamt Weimar hatte den Beschluss für den dritten und letzten Thüringer Abschnitt der Leitung bereits am 21. Januar 2015 ausgefertigt und damit Baurecht an 50Hertz erteilt. Fast gleichzeitig hatte auch der Übertragungsnetz-Betreiber Tennet den Planfeststellungs-Beschluss für das letzte Teilstück auf bayerischer Seite erhalten.

Dennoch hängt es auch jetzt nicht allein von den beiden Netzbetreibern ab, ob und wann die Höchstspannungsleitung, die auch als Thüringer Strombrücke bekannt ist, tatsächlich einmal Strom transportieren kann. In Thüringen stößt sie weiter auf einen hartnäckigen Widerstand, beispielsweise im Landratsamt des Ilm-Kreises. Dort weist Büroleiterin Ute Bönisch darauf hin, dass der neue Planfeststellungs-Beschluss bisher noch nicht öffentlich bekanntgemacht und dem Landratsamt auch noch nicht förmlich zugestellt worden ist. „Erst wenn uns die Unterlagen vollständig vorliegen, können wir ihn inhaltlich vollumfänglich prüfen“, sagt Bönisch.


Offene Verfassungsbeschwerde

Das Landes-Verwaltungsamt hat den Planfeststellungs-Beschluss bisher an 50Hertz, eine Rechtsanwaltskanzlei, zwei Behörden und zwei vom Leitungsbau betroffene Landkreise übermittelt. Öffentlich bekannt gemacht und in den 13 betroffenen Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften ausgelegt werden sollen der Beschluss und die Planunterlagen voraussichtlich ab Anfang April. Bis einen Monat nach der Zustellung oder dem Ablauf der Auslegungsfrist ist es möglich, gegen den Beschluss eine Klage beim Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig zu erheben.

Dieser Rechtsweg ist im Ilm-Kreis schon gut bekannt. Nachdem das Landes-Verwaltungsamt Weimar im Januar 2012 den Planfeststellungs-Beschluss für den zweiten Thüringer SWKL-Abschnitt gefasst hatte, klagten drei betroffene Grundstückseigentümer und die Stadt Großbreitenbach vor dem Bundes-Verwaltungsgericht. Diese Klage war zwar im Juli 2013 abgewiesen worden. Daraufhin hatten die Grundstückseigentümer aber eine Verfassungsbeschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, über die bisher noch nicht entschieden wurde. Diese Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen die SWKL, sondern auch gegen seine gesetzliche Grundlage, das Enlag Energieleitungs-Ausbaugesetz.


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Zuversicht beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber 50Hertz sieht sich seit dem Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichts ausreichend rechtlich abgesichert, um die schon begonnenen und zeitweise eingestellten Arbeiten am zweiten SWKL-Abschnitt fortzusetzen. Das rechtliche Risiko aus der Verfassungsbeschwerde bewertet das Unternehmen als überschaubar. Die Verfassungsmäßigkeit des Enlag sei bereits mehrfach in gerichtlichen Entscheidungen überprüft worden, teilte es auf Anfrage mit. Auch die mehrfache Überprüfung durch das Bundes-Verwaltungsgericht habe in keinem der dort geführten Verfahren zu Zweifeln der Richter an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geführt.

Das seit Januar bestehende Baurecht für den dritten Abschnitt nutzt 50Hertz schon seit Anfang Februar dazu, die Standorte für die Strommasten vorzubereiten und Bäume zu fällen. Für die 25 Kilometer lange Freileitung von Altenfeld bis zur Landesgrenze sollen insgesamt 77 Masten errichtet werden. An einem Drittel der Maststandorte herrscht bereits Baufreiheit.

Auch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz schätzt die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde als „sehr gering“ ein. Das Ministerium hatte im Januar die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, den dritten SWKL-Bauabschnitt aufzuhalten, war dabei aber nicht fündig geworden. Auch die noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde wertete es nicht als ausreichenden „Sachgrund“ dafür.


Abzweig im Gegenwind

Die bündnisgrüne Ministerin Anja Siegismund konzentriert sich nun darauf, einen weiteren Abzweig von der Südwest-Kuppelleitung bei Schalkau zu verhindern. Dabei handelt es sich um ein Projekt, das die Übertragungsnetz-Betreiber zusätzlich zu der bisher angestrebten SWKL-Trasse langfristig planen. Die klassische SWKL-Trasse führt vom Umspannwerk Schalkau aus über die bayerische Landesgrenze zum Umspannwerk Redwitz. Das neue Projekt der Netzbetreiber sieht nun vor, die Trasse von Schalkau aus Y-förmig verzweigen zu lassen und einen weiteren Abzweig zu bauen, der weiter westlich über die Landesgrenze nach Grafenrheinfeld führt.

Das Projekt für diesen neuen westlichen Leitungsabzweig haben die Übertragungsnetz-Betreiber im November mit dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 vorgelegt, der bisher noch nicht von der BNA Bundesnetzagentur bestätigt worden ist. Sollte BNA dieses Projekt bestätigen und in das Bundes-Bedarfsplangesetz aufnehmen, würden in Thüringen wahrscheinlich wieder mehrjährige Genehmigungsverfahren folgen, bevor die Übertragungsnetz-Betreiber mit dem Bau beginnen könnten. Doch der politische Gegenwind weht inzwischen kräftig: Siegismund hat dem Abzweig nach Grafenrheinfeld bereits eine klare Absage erteilt.

Grafenrheinfeld ist der Standort eines Atomkraftwerks, das der Energiekonzern Eon im Mai abschalten will. Eine Zeitlang hatten 50Hertz und Tennet sich das Ziel gestellt, bis zu dieser Abschaltung die SWKL in Betrieb zu nehmen. Das dürfte nun nicht mehr zu schaffen sein. Obwohl dann deutlich mehr Strom als bisher nach Nordbayern importiert werden muss, werden die Lichter in dieser Region wohl nicht ausgehen. Nach Auskunft von 50Hertz  springen dann die süddeutschen Reservekraftwerke ein. „Das kostet aber alles zusätzlich Geld“, heißt es beim Netzbetreiber.




 

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