Gemeinsam mit seinem Partner Wintershall kommt der russische Energiekonzern bei dem ostdeutschen Gasversorger auf eine Sperrminorität. Deshalb hat das Bundeskartellamt den Anteilskauf geprüft, ihn letztlich aber freigegeben. 03/02/2012
 Verbundnetz Gas gehört zu den umsatzstärksten Unternehmen Ostdeutschlands und hat sich bis heute eine relative Eigenständigkeit bewahrt. Foto: Stefan Schroeter
Das Bundeskartellamt hat dem russischen Energiekonzern Gasprom erlaubt, seine Minderheitsbeteiligung am größten ostdeutschen Gasversorger VNG Verbundnetz Gas aufzustocken. Damit werde die Marktposition Gasproms für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland nicht nachteilig verstärkt, teilte die Wettbewerbsbehörde sinngemäß mit.
Bei VNG waren 2009 die Beteiligungsverhältnisse neu geordnet worden. Damals hatten mehrere kleinere Aktionäre eine feindliche Übernahme des Großaktionärs EWE abgewehrt. Unter anderem vereinbarte Gasprom mit dem verkaufsbereiten französischen VNG-Aktionär GdF-Suez, dessen Anteil von 5,26 % zu übernehmen. Damit stieg Gasproms VNG-Beteiligung auf 10,52 Prozent.
Gasprom arbeitet bereits sehr eng mit einem weiteren VNG-Aktionär zusammen: der BASF-Tochter Wintershall, die 15,79 % an dem Leipziger Unternehmen hält. Gasprom und Wintershall betreiben gemeinsam das Wintershall Erdgas Handelshaus WIEH, über das VNG russisches, von Gasprom geliefertes Erdgas bezieht. Außerdem betreiben Gasprom und Wintershall gemeinsam die deutsche Erdgas-Vertriebsgesellschaft Wingas.
Mit Gasproms aufgestocktem VNG-Anteil kommen die Partner nun gemeinsam auf eine Sperrminorität von reichlich 26 %. Das Bundeskartellamt sah darin einen „wettbewerblich erheblichen Einfluss“ und nahm dies zum Anlass, sich erstmalig intensiv mit dem Importmarkt für Gas zu befassen. Dabei stellte es fest, dass drei Lieferanten zusammen über 70 % Marktanteile besitzen: Das russische Staatsunternehmen Gasprom kommt auf ein Drittel, das niederländische Staatsunternehmen Gasterra und das norwegische Staatsunternehmen Statoil auf jeweils 20 %. .
Dieser Importstufe sind die Märkte für die Belieferung von regionalen Weiterverteilern durch überregionale Ferngasgesellschaften und für die Belieferung von großen Industriekunden durch überregionale Ferngasgesellschaften nachgelagert. Auf diesen beiden nachgelagerten Märkten beobachtet das Bundeskartellamt eine „positive Wettbewerbsentwicklung“.
Das Amt hat sich daher von der bisherigen räumlichen Marktabgrenzung verabschiedet, die auf das jeweilige Versorgungsgebiet begrenzt war. Es beurteilt die Wettbewerbssituation nunmehr aus bundesweiter Sicht. „Auf diesen beiden bundesweiten Märkten kommt sowohl VNG als auch Wintershall nach vorläufiger Einschätzung keine marktbeherrschende Stellung zu“, stellte die Behörde fest.
Einen ausfuehrlichen Bericht zu diesem Thema finden Sie hier.
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